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    Neue Frage...neue BITTE um Antwort...Berechnung

    Hallo
    Ich hab es fast geschafft sozusagen :-)
    Bei der Berechnung der Lohnsteuer hab ich da mal noch eine Frage...
    Ich gebe mal ein Beispiel:
    Pension (seit 1999) 19000euro im Jahr
    davon 40%Versorgungsfreibetrag = 19000 mal 40%=7600euro max.3000
    Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag max. 900euro
    =19000-3900-102euro Werbungskosten=14998zu versteuerndes Einkommen
    dazu kommt Rente 4300euro im Jahr
    Rentenfreibetrag (seit 2005) 50%-Werbungskostenp.102euro=2048euro
    Dann ist das zu versteuernde Einkommen zusammen (Pension und Rente)
    17046euro.
    Laut Grundtabelle müsste man dann ca.1912euro Einkommenssteuer bezahlen.
    Ist das bis hier hin richtig ausgerechnet?
    Eine Antwort wäre toll, weil ich mich echt bemühe zu verstehen wie das mit der Einkommensteuererklärung läuft.
    Danke

    #2
    AW: Neue Frage...neue BITTE um Antwort...Berechnung

    Hallo raTLos23,

    am einfachsten kommst du doch, du gibst es in Elsterformular ein, weil du willst ja eh die Steuererklärung machen und lässt die Steuerberechnung durchlaufen und schaust diese schrittweise durch.

    Tschüß

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      #3
      AW: Neue Frage...neue BITTE um Antwort...Berechnung

      Hallo

      zur Berechnung des steuerfreien Teils der Rente:

      Maßgeblicher Rentenbezug 2005, davon 50 % sind steuerfrei.
      Die Rentenerhöhungen ab 2006 sind voll steuerpflichtig

      Kommentar


        #4
        AW: Neue Frage...neue BITTE um Antwort...Berechnung

        Hallo

        In der Berechnung fehlen z.B. Sonderausgaben (Kranken- und Pflegeversicherung). Die zahlt man aber als Pensionär oder Rentner. Oder auch Steuerermäßigungen (Handwerker). Wohnt man zu Miete sind die in der Nebenkostenabrechnung zu finden.
        Sonst ist die Berechnung in Ordnung. Für einen Anfänger.

        Tschüss

        Adam

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          #5
          AW: Neue Frage...neue BITTE um Antwort...Berechnung

          Zitat von adamk. Beitrag anzeigen
          In der Berechnung fehlen z.B. ...
          Wo fehlen die?

          Wie auch immer, Du kannst mit ElsterFormular mit Sonderausgaben und ohne rechnen, mit Handwerkerleistungen und ohne, wie Du grad lustig bist

          Kommentar


            #6
            AW: Neue Frage...neue BITTE um Antwort...Berechnung

            Hallo,

            Danke für den Hinweis. Man kann z. B. auch ohne Sonderausgaben rechnen. Dann stimmt die Rechnung im Ansatz.

            Tschüss

            Adam

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              #7
              AW: Neue Frage...neue BITTE um Antwort...Berechnung

              Am Ende hat vielleicht keiner verstanden was Du willst. Du wolltest doch wahrscheinlich die Höhe Deiner Einkommensteuer (Du hast von Lohnsteuer gesprochen) wissen, um zu wissen was auf Dich zukommt. Dazu sind doch Sonderausgaben etc. hilfreich ...

              Wenn die Steuerberechnung von ElsterFormular trotzdem 'zu viel' berücksichtigt, dann siehst Du trotzdem immerhin den Rechenweg.

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                #8
                AW: Neue Frage...neue BITTE um Antwort...Berechnung

                Hallo

                Vielen Dank für die Hilfe.
                Ich glaub ich hab es...Juchu :-)

                Ich mache die Einkommensteuererklärung für meinen Vater.
                Jetzt habe ich nur noch eine Frage...(hoffe ich)
                Meine Eltern sind seit 1990 geschieden und in seiner Pensionsabrechnung (so wie er sagt) steht eine Summe und dann Kürzung nach §57 BeamtVG, wird diese Summe in der Einkommensteuererklärung eingetragen? Wenn ja, wo?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Neue Frage...neue BITTE um Antwort...Berechnung

                  Zitat von raTLos23 Beitrag anzeigen
                  Hallo

                  Vielen Dank für die Hilfe.
                  Ich glaub ich hab es...Juchu :-)

                  Ich mache die Einkommensteuererklärung für meinen Vater.
                  Jetzt habe ich nur noch eine Frage...(hoffe ich)
                  Meine Eltern sind seit 1990 geschieden und in seiner Pensionsabrechnung (so wie er sagt) steht eine Summe und dann Kürzung nach §57 BeamtVG, wird diese Summe in der Einkommensteuererklärung eingetragen? Wenn ja, wo?

                  Einfach die Daten der Lohnsteuerbescheinigung in Elster eingeben. Mehr ist nicht nötig bezüglich der Höhe der Pension.
                  Mfg

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