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EÜR: Wie rechnet man die im 4. Quartal vereinnahmte, aber 2012 abgeführte Ust. heraus

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    EÜR: Wie rechnet man die im 4. Quartal vereinnahmte, aber 2012 abgeführte Ust. heraus

    Momentan stehe ich etwas auf dem Schlauch: Ich mache gerade die EÜR für 2012, und der Gewinn ist exakt um den o.g. Posten zu niedrig. Oder muss der in Zeile 45 nicht berücksichtigt werden (obwohl 2012 gezahlt?)?

    In der Einkommensteuererklärung 2011 musste dieser Betrag ja als Gewinn gebucht werden, in der Einkommensteuerklärung 2012 wiederum als Abzug.

    Edit: Ich sehe gerade, dass ich ihn anscheinend nicht in der Steuerklärung 2012 berücksichtigt habe. Kann mir jemand sagen, wie ich das machen muss - einfach in Anlage G in Zeile 4 als Abzugsposten mitberücksichtigen?


    Danke.
    Zuletzt geändert von BartS1975; 17.04.2013, 15:24.

    #2
    AW: EÜR: Wie rechnet man die im 4. Quartal vereinnahmte, aber 2012 abgeführte Ust. he

    Bei § 4 (3) Rechnern ist vereinnahmte USt Betriebseinnahme und verausgabte USt Betriebsausgabe im Jahr der Einnahme bzw. Zahlung.

    Wenn Sie im IV. Quartal 2011 USt vereinnahmt hatten, war dies 2011 Betriebseinahme. Wurde diese USt für das IV. Quartal 2011 bis 10.01.2012 abgeführt, gehört sie als regelmäßige Betriebsausgabe noch ins Jahr 2011. Nach diesem 10.01. gehört sie als Ausgabe ins Jahr 2012.

    Die gezahlte USt für das IV. Quartal des Vorjahres gehört in die gleiche Kennziffer wie die gezahlte USt für I.-III. Quartal des lfd. Jahres.

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      #3
      AW: EÜR: Wie rechnet man die im 4. Quartal vereinnahmte, aber 2012 abgeführte Ust. he

      Na toll. Ich meine, das hätte eben in diesem Forum vor einem Jahr jemand anders behauptet, und dieser Aussage habe ich vertraut. D.h. ich habe diese Summe 2011 zwar als vereinnahmt gebucht, aber nicht als abgeführt.

      Sprich: Ich habe für 2011 zuviele Steuern gezahlt, korrekt?

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        #4
        AW: EÜR: Wie rechnet man die im 4. Quartal vereinnahmte, aber 2012 abgeführte Ust. he

        Wann haben Sie bezahlt?

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          #5
          AW: EÜR: Wie rechnet man die im 4. Quartal vereinnahmte, aber 2012 abgeführte Ust. he

          > Wann haben Sie bezahlt?

          Leider am 09.01.2012.

          Ich verstehe es aber richtig, dass man dadurch eine Art Gestaltungsspielraum hat. Denn rechtzeitig wäre der Betrag ja aufgrund der 3-Tage-Regelung auch dann noch beim Finanzamt eingegangen, wenn ich die Voranmeldung am 10.01. gemacht hätte und die Überweisung erst am 11.01. vorgenommen hätte.

          Sprich: Wenn man befürchte, dass man im nächsten Jahr mehr Steuern zahlen muss als im ablaufenden, bietet es sich an, es so zu machen.

          Leider hilft mir das für die Vergangenheit nicht weiter, und die für den Zeitpunkt der Versteuerung entscheidende Frist 10. Januar ist wohl absolut fix?

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            #6
            AW: EÜR: Wie rechnet man die im 4. Quartal vereinnahmte, aber 2012 abgeführte Ust. he

            ja, § 11 Einkommensteuergesetz. Ich würde mit der Erklärung 12 aber einen formlosen Änderungsantrag für 2011 stellen.

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              #7
              AW: EÜR: Wie rechnet man die im 4. Quartal vereinnahmte, aber 2012 abgeführte Ust. he

              > ja, § 11 Einkommensteuergesetz. Ich würde mit der Erklärung 12 aber einen formlosen Änderungsantrag für 2011 stellen.

              Danke, das werde ich machen.

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