Momentan stehe ich etwas auf dem Schlauch: Ich mache gerade die EÜR für 2012, und der Gewinn ist exakt um den o.g. Posten zu niedrig. Oder muss der in Zeile 45 nicht berücksichtigt werden (obwohl 2012 gezahlt?)?
In der Einkommensteuererklärung 2011 musste dieser Betrag ja als Gewinn gebucht werden, in der Einkommensteuerklärung 2012 wiederum als Abzug.
Edit: Ich sehe gerade, dass ich ihn anscheinend nicht in der Steuerklärung 2012 berücksichtigt habe. Kann mir jemand sagen, wie ich das machen muss - einfach in Anlage G in Zeile 4 als Abzugsposten mitberücksichtigen?
Danke.
In der Einkommensteuererklärung 2011 musste dieser Betrag ja als Gewinn gebucht werden, in der Einkommensteuerklärung 2012 wiederum als Abzug.
Edit: Ich sehe gerade, dass ich ihn anscheinend nicht in der Steuerklärung 2012 berücksichtigt habe. Kann mir jemand sagen, wie ich das machen muss - einfach in Anlage G in Zeile 4 als Abzugsposten mitberücksichtigen?
Danke.
Kommentar