Hallo,
im Falle einer ganzjährigen Arbeitslosigkeit liegt ja zunächst keine LStB aus dem 1. Dienstverhältnis vor, stattdessen Eintragung des Arbeitslosengeldes in Zeile 29.
Nun wurden von der Urlaubskasse 2012 Bezüge mit LSt-Klasse 6 ausbezahlt. Nach der Pflege dieser LStB erhalte ich nun bei der Steuerberechnung einen Abbruch-Hinweis der auf eine fehlende LStB aus dem 1. Dienstverhältnis moniert.
Gibt es eine Idee, wie man den Abbruch behebt?
Besten Dank und Gruß
christschnsn
im Falle einer ganzjährigen Arbeitslosigkeit liegt ja zunächst keine LStB aus dem 1. Dienstverhältnis vor, stattdessen Eintragung des Arbeitslosengeldes in Zeile 29.
Nun wurden von der Urlaubskasse 2012 Bezüge mit LSt-Klasse 6 ausbezahlt. Nach der Pflege dieser LStB erhalte ich nun bei der Steuerberechnung einen Abbruch-Hinweis der auf eine fehlende LStB aus dem 1. Dienstverhältnis moniert.
Gibt es eine Idee, wie man den Abbruch behebt?
Besten Dank und Gruß
christschnsn
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