Hallo,
ich bin Angestellter & betreibe ein Nebengewerbe. Dadurch zahle ich pro Quartal einen bestimmten Betrag an Einkommens- und Kirchensteuer ans Finanzamt im voraus. In 2012 hat mir das Finanzamt die zuviel gezahlte Einkommens- und Kirchensteuer zurückerstattet. Nun meine Frage: Wo trage ich diese Rückerstattung für die aktuelle Einkommenssteuererklärung ein? Oder muss ich das gar nicht?
Vielen Dank im voraus!
ich bin Angestellter & betreibe ein Nebengewerbe. Dadurch zahle ich pro Quartal einen bestimmten Betrag an Einkommens- und Kirchensteuer ans Finanzamt im voraus. In 2012 hat mir das Finanzamt die zuviel gezahlte Einkommens- und Kirchensteuer zurückerstattet. Nun meine Frage: Wo trage ich diese Rückerstattung für die aktuelle Einkommenssteuererklärung ein? Oder muss ich das gar nicht?
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