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Ausgleichzahlung = §57 BeamtVG

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    Ausgleichzahlung = §57 BeamtVG

    Vielen Dank für die Hilfe.
    Ich glaub ich hab es...Juchu :-)

    Ich mache die Einkommensteuererklärung für meinen Vater.
    Jetzt habe ich nur noch eine Frage...(hoffe ich)
    Meine Eltern sind seit 1990 geschieden und in seiner Pensionsabrechnung (so wie er sagt) steht eine Summe und dann Kürzung nach §57 BeamtVG (nachdem von der Summe=Pension diese Kürzung vorgenommen wird, bezahlt er Steuern), wird diese Summe in der Einkommensteuererklärung eingetragen? Wenn ja, wo?
    Vielen Dank

    #2
    AW: Ausgleichzahlung = §57 BeamtVG

    ich glaube es wurde ihnen schon mehrfach empfohlen, die Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung einfach einzutragen. Das war es dann. Ob die Pension gekürzt wurde oder nicht spielt da keine Rolle.

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