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Ausbildung oder Fortbildung???

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    Ausbildung oder Fortbildung???

    Hallo,
    habe schon eine abgeschlossene Berufsausbildung.

    Jetzt Ausbildung zur Entspannungstrainerin absolviert, zusätzl. zur Heilpraktikerin begonnen.

    Trage ich das nun im Hauptvordruck als Sonderausgabe ein ( würde lt. Berechnung am Ende 20,- EUR mehr bringen) oder unter Werbungskosten, da ich ja schon eine "nichtakademische Ausbildung" habe. Lt. Aussage der Beratungshotline könne aber innerhalb drei Jahren "geprüft" werden ob ich mit der Ausbildung auch Einnahmen erziele.... da ich das natürlich nicht vorhersehen kann, wurde empfohlen das unter Sonderausgaben (eigene Berufsausbildung) einzutragen.
    Ausserdem würde man mit Werbungskosten "besser fahren" als mit Sonderausgaben - ist aber nach der Berechnung nicht der Fall - na wie denn nun?

    #2
    AW: Ausbildung oder Fortbildung???

    Wo gibt's denn eine Beratungshotline?

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      #3
      AW: Ausbildung oder Fortbildung???

      Info Hotline
      Service Team Finanzämter
      Tel 01803340334
      mo-Fr 8-18uhr

      Kommentar


        #4
        AW: Ausbildung oder Fortbildung???

        Das ist ja mal interessant.

        Ob es bei Dir Ausbildungs- oder Fortbildungskosten sind, hängt meiner Meinung nach davon ab, welchen Beruf Du bisher erlernst bzw. ausgeübt hast.

        Aus der ElsterFormular-Hilfe:

        Werbungskosten können vorliegen, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium Gegenstand eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist. Unabhängig davon, ob ein Dienstverhältnis besteht, können Aufwendungen für die Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf und für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar sein. Das gilt auch für die Aufwendungen für ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder ein weiteres Studium, wenn dieses mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht.

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          #5
          AW: Ausbildung oder Fortbildung???

          Habe mal nachgeschaut. Diese Nummer scheint von der niedersächsischen Finanzverwaltung geschaltet zu sein. Auf der seite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen heißt es dazu:

          Die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter beantwortet Ihnen allgemeine Fragen zum Lohn- und Einkommensteuerrecht, die bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung entstehen können, zum Beispiel:

          Rente und Steuern?

          Wie kann ich Betreuungs-/Ausbildungskosten meiner Kinder steuerlich geltend machen?

          Kann ich Handwerkerleistungen an meiner Wohnung/meinem Haus steuerlich absetzen?

          Wie fertige ich meine aktuelle Steuererklärung an?

          Außerdem können Sie sich auch mit Fragen zur Erbschaftsteuer an die Info-Hotline wenden.


          Übersicht über die Auskunftsstellen der Finanzämter

          Bei konkreten Fragen, die sich auf den eigenen Steuerfall beziehen, muss das jeweils zuständige Finanzamt angesprochen werden. Übersichten mit den wichtigsten Rufnummern der Ansprechpartner aus den Finanzämtern finden Sie auf der Informationsseite des jeweiligen Finanzamts unter "weitere Rufnummern".


          Häufige Fragen/FAQ

          Unter dem Punkt Häufige Fragen/FAQ haben wir eine Vielzahl von Fragen aus dem Alltag der Finanzämter zusammengetragen, um Ihnen schnell den Zugriff auf wichtige Informationen zu ermöglichen. Bitte sehen Sie deshalb zunächst in den Häufigen Fragen nach, bevor Sie Ihre Frage an die Info-Hotline richten. Vielleicht ist Ihr Problem schon einmal aufgetreten bzw. Ihre Frage schon einmal gestellt worden
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Ausbildung oder Fortbildung???

            Zitat von croesli Beitrag anzeigen
            Ausserdem würde man mit Werbungskosten "besser fahren" als mit Sonderausgaben - ist aber nach der Berechnung nicht der Fall - na wie denn nun?
            Prinzipiell ist das zwar richtig, da Ausbildungskosten max. bis 6000 (vor VZ 2012 bis 4000) Euro berücksichtigt werden. Aber, für Werbungskosten gibt es bei AN eine Pauschale von 1000 Euro, die Pauschale für Sonderausgaben ist sie 36 Euro. Sprich, es mag zwar schön sein, dass man bei den unbegrenzt abzugsfähigen Werbungskosten bei sehr großen Summen im Vorteil ist, genauso kann es aber sein, dass man, wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten ansonsten weitgehend ungenutzt ist, mit Werbungskosten schlechter fährt, weil sich tatsächlich nur das auswirkt, was oberhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags liegt.

            Ein Wahlrecht gibt es da eigentlich nicht, aber es gibt sicher Grenzfälle, ob eine Maßnahme eher der Ausbildung für eine neue Tätigkeit oder der Fortbildung in einem als AN ausgeübten Beruf und der Sicherung der daraus erzielten Einkünfte dient. Und spätestens da landet man bei einer Steuerberatung im Einzelfall, die welche Hotline auch immer schon nicht leisten darf und erst recht nicht kann.

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