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Fehler in der Steuerberechnung bei Beantragung der Günstigerprüfung f. Kapitalerträge

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    Fehler in der Steuerberechnung bei Beantragung der Günstigerprüfung f. Kapitalerträge

    Die Günstigerprüfung führte bei mir zu dem Ergebnis, daß die Abgeltungssteuer günstiger ist. Dies ist wohl richtig, ebenso die Berechnung der Einkommensteuer. Falsch ist aber, daß die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag aus meinem zu versteuernden Einkommen plus den Kapitalerträgen berechnet wird. Dadurch sind in der Berechnung Kirchensteuer und Soli zu hoch. Es wird nicht berücksichtigt, daß Kirchensteuer und Soli bereits im Rahmen der Abgeltungssteuer abgezogen wurden, obwohl ich diese Abzüge in der Anlage KAP angegeben hatte. Probeweise habe ich dann meine Kapitalerträge so weit vermindert, daß die Günstigerprüfung griff und die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz berechnet wurden. Jetzt wurden die bereits im Rahmen der Abgeltungssteuer gezahlte Kirchensteuer und der Soli in der Steuerabrechnung berücksichtigt. Der Fehler tritt also offensichtlich nur auf, wenn die Günstigerprüfung zu dem Ergebnis führt, daß die Abgeltungssteuer günstiger als die Versteuerung mit persönlichen Steuersatz ist.

    #2
    AW: Fehler in der Steuerberechnung bei Beantragung der Günstigerprüfung f. Kapitalert

    Sind die eingetragenen Beträge zum Soli und zur Kirchensteuer rein rechnerisch richtig?

    Für mich liest sich das so, dass bei Minderung der Zinserträge irgendwann der dazugehörige Soli bzw. die Kirchensteuer betragsmäßig passt.

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      #3
      AW: Fehler in der Steuerberechnung bei Beantragung der Günstigerprüfung f. Kapitalert

      Hallo Krake,

      obwohl in der Berechnung der Einkommensteuer die Kapitalerträge nicht auftauchen, weil die Abgeltungssteuer günstiger ist, werden die Kapitalerträge bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Soli dazugezählt, d.h. die Summe, aus der Kirchensteuer und Soli berechnet wird, ist um die Summe der Kapitalerträge höher als das für die Einkommenssteuer zu versteuernde Einkommen. Unberücksichtigt bleibt, daß im Rahmen der Abgeltungssteuer bereits Soli und Kirchensteuer gezahlt wurden. Diese bereits gezahlten Beträge, die dem Elsterprogramm aus der Anlage KAP eigentlich bekannt sind, müßten entweder unten bei der Berechnung von Kirchensteuer und Soli oder oben bei der Berechnung der Steuerfestsetzung abgezogen werden. Da dies nicht geschieht, ist die Steuerberechnung falsch.

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