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Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

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    Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

    Hi Leute,

    Ich habe mal ein paar Fragen zu den Aufwendungen für meine eigene erstmalige Berufsausbildung.

    Erstmal zu mir:
    -Ich bin Student
    -arbeitete 2012 als Ferienarbeiter (bekomme aber die Lohnsteuer wieder ausbezahlt, da ich unter der Grenze war)
    -wohne fürs Studium auswärts
    -meine Eltern bezahlen mir die Wohnung/Strom/Heizkosten und Unterhalt

    Was kann Ich eintragen und was für einen Nutzen habe Ich daraus?

    Ich verstehe das ganze nicht so richtig, denn ich kann ja nur maximal das bekommen, was ich an Steuern bezahlt habe.

    MFG Richy

    #2
    AW: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

    Die Endaussage ist vollkommen richtig. Die Studienkosen sind bei einem Erststudium im Hauptvordruck auf Seite 2 Zeile 47 einzutragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

      Also verstehe ich das dann richtig:

      -Ich mache durch das Studium Verlust
      -dies wird dann schriftlich Festgehalten
      -und wenn Ich anfange zu Arbeiten und ich Steuern bezahlen muss, werden diese Verluste aus dem Studium berücksichtigt`?

      Werden diese Verluste von meinem Brutto-Jahreseinkommen abgezogen und somit ein Geringeres Einkommen zur Steuerabgebeberrechnung generiert?

      Kommentar


        #4
        AW: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

        NEIN, denn du hast ein ERSTstudium ohne vorherige ABGESCHLOSSENES Studium oder ABGESCHLOSSENER Berufsausbildung. In DEINEM Fall sind das deswegen Sonderausgaben und im Hauptvordruck Zeile 47 einzutragen. Da wird dann leider Nichts festgehalten und in andere Jahre rück- oder vorgetragen.

        Bei ZWEITstudium mit vorher ABGESCHLOSSENEM Erststudium oder vorheriger ABGESCHLOSSENER Berufsausbildung wären es Werbungskosten und diese in der Anlage N einzutragen. Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte DANN negativ wäre, würde dieser per Bescheid festgestellt und in den Folgejahren von positiven Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Ob das dann was hilft, ist eine andere Frage. Denn wenn z.B. im Folgejahr der Gesamtbetrag der Einkünfte bei 5.000 EUR läge, ist die Steuer so oder so Null. Wenn davon aber ZWINGEND der Verlustvortrag von z.B. 2.000 EUR abgezogen wird, ist dann der Verlustvortrag verbraucht, an der Steuer von 0 EUR ändert sich aber nichts.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          NEIN, denn du hast ein ERSTstudium ohne vorherige ABGESCHLOSSENES Studium oder ABGESCHLOSSENER Berufsausbildung. In DEINEM Fall sind das deswegen Sonderausgaben und im Hauptvordruck Zeile 47 einzutragen. Da wird dann leider Nichts festgehalten und in andere Jahre rück- oder vorgetragen.

          Bei ZWEITstudium mit vorher ABGESCHLOSSENEM Erststudium oder vorheriger ABGESCHLOSSENER Berufsausbildung wären es Werbungskosten und diese in der Anlage N einzutragen. Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte DANN negativ wäre, würde dieser per Bescheid festgestellt und in den Folgejahren von positiven Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Ob das dann was hilft, ist eine andere Frage. Denn wenn z.B. im Folgejahr der Gesamtbetrag der Einkünfte bei 5.000 EUR läge, ist die Steuer so oder so Null. Wenn davon aber ZWINGEND der Verlustvortrag von z.B. 2.000 EUR abgezogen wird, ist dann der Verlustvortrag verbraucht, an der Steuer von 0 EUR ändert sich aber nichts.
          Hallo,

          ich muss das Thema noch einmal aus der Tiefe holen und würde mich freuen, wenn jemand näheres dazu wüsste.

          Verstehe ich das richtig, dass, sollte ich beispielsweise mit einem gewissen Verlustvortrag im November erst anfangen zu arbeiten, mir dieser quasi wegfällt, da in zwei Monaten nicht so viel Einkommen erzielt wird, dass eine Steuerpflicht daraus entsteht?
          Um einen Verlustvortrag von z. B. 2000 € voll steuerlich ausnutzen zu können wäre also ein Einkommen von > ca. 10.650 € nötig?

          Beste Grüße und herzlichen Dank für jedwede Hilfe!

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            #6
            AW: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

            Um einen Verlustvortrag von z. B. 2000 € voll steuerlich ausnutzen zu können wäre also ein Einkommen von > ca. 10.650 € nötig?
            Was das zu versteuernde Einkommen angeht, wären das 2016 10.652.00 €, das ist richtig.

            Bei Lohneinkünften muss der Bruttolohn allerdings deutlich höher sein, da noch die Arbeitnehmerpauschale in Höhe von 1.000,00 € weggeht und zusätzlich ein Großteil der Sozialversicherungsbeiträge
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

              Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind im Hauptvordruck Seite 2, Zeile 43 (nicht 47) einzutragen.
              Bolletax

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                #8
                AW: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

                Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind im Hauptvordruck Seite 2, Zeile 43 (nicht 47) einzutragen.
                @Bolletax. Der ursprüngliche Thread ist aus dem Jahr 2013 und da hat sich jemand mit einer Frage dran gehängt, die nichts mit Zeilennummern des Jahres 2015 zu tun hat.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

                  Das sollte auch keine Mahnung sein, sondern nur ein Hinweis.
                  Gruß
                  Bolletax

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                    #10
                    AW: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

                    Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
                    Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind im Hauptvordruck Seite 2, Zeile 43 (nicht 47) einzutragen.
                    Bolletax
                    Kommt ganz drauf an, von welchem Jahr wir sprechen.
                    Mfg

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