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Kinderfreibetrag

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    Kinderfreibetrag

    Hallo,

    ich mache jedes Jahr die Einkommensteuererklärung mit ElsterFormular. Jedes Jahr habe ich Probleme bei der Anlage Kind bei meinem Stiefkind. Ich mache die Zusammenveranlagung mit meiner Frau und sie hat damals noch ein Kind in die Ehe mitgebracht. Ich trage es bei mir als Ehemann als Stiefkind ein und bei meiner Frau als leibliches Kind. Beim Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen trage ich dann den Vater ein. Bei 39 und 41 beantrage ich dann den vollen Kinderfreibetrag, da der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlt und das Kind bei uns lebt. In diesem Jahr geht das nicht mehr, da kommt folgender Fehler.

    AHW Abbruch-Hinweise
    Zu einem Kind wurde die Übertragung des Betreuungsfreibetrages beantragt, obwohl nur ein Elternteil angegeben wurde.

    Was mache ich da falsch?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mario Höhne

    #2
    AW: Kinderfreibetrag

    Was ist wenn Du nur Zeile 39 ankreuzt, und nicht Zeile 41?

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      #3
      AW: Kinderfreibetrag

      Dann kommt die Meldung nicht. In den letzten Jahren konnte ich immer beides ankreuzen. Soll ich die 41 dann weglassen? Eigentlich treffen beide Gründe zu.

      Danke, Mario

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        #4
        AW: Kinderfreibetrag

        Ist das nun ein Programmfehler?

        Grüße, Mario

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          #5
          AW: Kinderfreibetrag

          wenn zeile 39 bereits zutrifft, ist das IMHO ausreichend, den freibetrag für den betreuungs-/erziehungsblabla bekommt man vom kreuz in 41 auch kein zweites mal ;-)

          ich denke hier liegt auch nicht wirklich ein programmfehler vor, es ist ggf. sinnvoll zu differenzieren, was der erklärende eigentlich tatsächlich möchte... das kann vielleicht ein finanzbeamter erkennen, das programm der steuerberechnung selbst jedoch nicht, daher verweigert es dort den dienst - es könnte sich ja auch um eine falscheingabe handeln.
          die fehlermeldung ist zugegebenermaßen ziemlich ungenau...

          davon ab, koennte man die erklärung mit beiden kreuzen sogar absenden, denn offenbar meckert ja nur die berechnung, nicht jedoch die plausibilitätsprüfung.

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            #6
            AW: Kinderfreibetrag

            Danke für die Antwort, ich werde das dann so machen.

            Grüße, Mario

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