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außergewöhnlichen Belastungen wg. Baby

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    außergewöhnlichen Belastungen wg. Baby

    Kann ich die Kosten für Erstausstattung für Baby als außergewöhnlichen Belastungen oder Sonderausgabe abgeben, bzw. für das einrichten des Kinderzimmer, Babykleidung, Wickeln und Baden und Kinderwagen ????

    Das Kindergeld ist für den Unterhalt (Strom, Wasser, Essen...) ab dem Geburt aber, vorher ist die o.g. Ausstattung notwendig oder??? und das bezahlen die Eltern von seinen Taschen... Abgesehen davon mit 184 Eur. reicht längst nicht um alles zu kaufen, selbst wenn um die billigste Ware handelt wäre...
    Das Geld reicht nicht hinten und nicht vorn für den Unterhalt eines Kindes. Die Eltern müssen mehr als das Doppelte dazutun, um ein Kind zu ernähren, zu kleiden und zu erziehen.....

    Vielen Dank im Voraus !!!
    Vielen Dank !!!

    #2
    AW: außergewöhnlichen Belastungen wg. Baby

    Der steuerlichen Abzugsfähigkeit steht die Gewährung des Kindergeldes entgegen.

    Ausserdem sind die Aufwendungen keine aussergewöhnliche Belastung. Diese werden vom Gesetzgeber wie folgt definiert:

    Aussergewöhnliche Belastungen

    Soweit einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbaren Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird (§ 33 EStG).

    Leider können Sie die Aufwendungen steuerlich nicht geltend machen.

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