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Anlage AV - Entgeltersatzleistungen

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    Anlage AV - Entgeltersatzleistungen

    Habe im Jahr 2011 Elterngeld und Mutterschaftsgeld bezogen. Zählt das hier dazu oder muss ich das nicht angeben?

    #2
    AW: Anlage AV - Entgeltersatzleistungen

    die frage muesste etwas genauer sein.

    ist gemeint ob generell in der steuererklärung für 2011 mutterschaftsgeld/elterngeld anzugeben ist? dann ja, denn dies ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem progressionsvorbehalt. allerdings ist dies in anlage N oder falls nicht vorhanden auf dem hauptvordruck einzutragen.

    oder ist gemeint, ob in der erklärung für 2012 dies zu den einkunftsangaben in hinblick auf die riester-rente anzugeben ist?
    da gibt es tatsächlich in zeile 13 Entgeltersatzleistungen - Mutterschaftsgeld und Elterngeld gehören IMHO jedoch nicht dazu!

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      #3
      AW: Anlage AV - Entgeltersatzleistungen

      Es geht um die Erklärung für 2012, Anlage AV Abschnitt Riester, Zeile 13 Entgeltersatzleistungen: Ob hier Elterngeld oder/ und Mutterschaftsgeld dazuzählt oder nicht.

      Habe in der Zwischenzeit auch noch mal nachgelesen. Elterngeld zählt wohl definitiv nicht dazu. Gilt das Gleiche für Mutterschaftsgeld???

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        #4
        AW: Anlage AV - Entgeltersatzleistungen

        wie oben schon geschrieben, gehört imho weder elterngeld noch mutterschaftsgeld zu den entgeldersatzleistungen im sinne der (riester-)rentenversicherung.

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