Habe im Jahr 2011 Elterngeld und Mutterschaftsgeld bezogen. Zählt das hier dazu oder muss ich das nicht angeben?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anlage AV - Entgeltersatzleistungen
Einklappen
X
-
AW: Anlage AV - Entgeltersatzleistungen
die frage muesste etwas genauer sein.
ist gemeint ob generell in der steuererklärung für 2011 mutterschaftsgeld/elterngeld anzugeben ist? dann ja, denn dies ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem progressionsvorbehalt. allerdings ist dies in anlage N oder falls nicht vorhanden auf dem hauptvordruck einzutragen.
oder ist gemeint, ob in der erklärung für 2012 dies zu den einkunftsangaben in hinblick auf die riester-rente anzugeben ist?
da gibt es tatsächlich in zeile 13 Entgeltersatzleistungen - Mutterschaftsgeld und Elterngeld gehören IMHO jedoch nicht dazu!
-
AW: Anlage AV - Entgeltersatzleistungen
Es geht um die Erklärung für 2012, Anlage AV Abschnitt Riester, Zeile 13 Entgeltersatzleistungen: Ob hier Elterngeld oder/ und Mutterschaftsgeld dazuzählt oder nicht.
Habe in der Zwischenzeit auch noch mal nachgelesen. Elterngeld zählt wohl definitiv nicht dazu. Gilt das Gleiche für Mutterschaftsgeld???
Kommentar
Kommentar