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Abweichung von ca. 1500 Euro zwischen Elster Berechnung und Bescheid

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    Abweichung von ca. 1500 Euro zwischen Elster Berechnung und Bescheid

    Hallo liebe Helfer,

    wir haben am Freitag unseren Bescheid bekommen und es ist eine Abweichung zwischen Berechnung und dem, was wir bekommen um ca. 1500 Euro. Das ganze Wochenende haben wir nach den Fehlern und Gesetztes-Texten gesucht, aber nichts gefunden. Wir wissen auch nicht, ob wir Einspruch einlegen sollen oder ob es (leider) stimmt. Anbei die Berechnung von Elster und dann der Bescheid:

    Schon mal vielen, vielen Dank im Voraus für Erklärungen oder die weitere Vorgehensweise!

    Elster Berechnung:

    Berechnung des zu versteuernden Einkommens
    Ehemann Ehefrau Insgesamt
    € € €
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.222 . . . . . 34.885
    ab
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.000
    Werbungskosten
    Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
    Wege mit dem eigenen PKW (Ehefrau)
    230 Tage x 13 km x 0,30 EUR 897,00
    Entfernungspauschale 897
    insgesamt -897
    Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -110
    übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -16
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.222 . . . . . 33.862
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.222 . . . . . 33.862
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . 60.222 . . . . . 33.862 . . . . . 94.084
    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 19.018
    davon 74 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14.074
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -9.509
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.565 . 4.565
    Beiträge zur Krankenversicherung
    - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.115
    - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.936
    Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . 10.051 . . 10.051
    ab Kürzungsbetrag nach
    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -401
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.650
    Beiträge zur Pflegeversicherung
    - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 896
    - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350
    Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . 1.246 . . 1.246
    Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 10.896 . 10.896
    Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . 15.461. . . . -15.461
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 1.638
    ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . -214 . . . 1.424
    Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.424
    außergewöhnliche Belastungen
    zumutbare Belastung
    (4 v.H. von . . . . . 94.084) 3.763
    Aufwendungen nach § 33 EStG . . . . . . . . . . . . . 179
    zumutbare Belastung . . . . . . . . . . . . . . . . -3.763
    abziehbar nach § 33 EStG . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77.199
    ab
    Freibeträge für das am 12.08.1990 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -7.008
    >>> ElsterFormular <<< * Seite 2
    ElsterFormular
    zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70.191
    Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
    Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
    abzüglich noch nicht ausgeschöpfter
    Sparer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -90
    Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . . . . . . . . . . 0. . . . . . . . 0
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 70.191 . . . . . . . . . . . . . . 14.582
    Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
    Summe und davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 . . . . -18
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14.564
    zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . . . 0
    dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.208
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16.772


    Bescheid:

    Berechnung des zu versteuernden Einkommens
    Ehemann Ehefrau Insgesamt
    € € €
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.222 . . . . . 34.885
    ab
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.000
    Werbungskosten
    Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
    Wege mit dem eigenen PKW (Ehefrau)
    230 Tage x 13 km x 0,30 EUR 897,00
    Entfernungspauschale 897
    insgesamt -897
    Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -110
    übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -16
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.222 . . . . . 33.862
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.222 . . . . . 33.862
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . 60.222 . . . . . 33.862 . . . . . 94.084

    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 1.638
    ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . -214 . . . 1.424
    Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.424


    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 19.016
    davon 74 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14.072
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -9.507
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.565 . 4.565


    Beiträge zur Krankenversicherung
    - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.115
    - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.936
    Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . 10.051 . . 10.051
    ab Kürzungsbetrag nach
    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -252
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.799
    Beiträge zur Pflegeversicherung
    - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 896
    - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350
    Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . 1.246 . . 1.246

    Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 11.045
    Ab Beitragsrückerstattung. . . . . . . . . . . . . . . . . . - 360
    Ab steuerfreie Arbeitgebererstattung . . . . . . . . . . . . -3.798
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.887

    Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . 11.452. . . . -11.452

    außergewöhnliche Belastungen
    zumutbare Belastung
    (4 v.H. von . . . . . 94.084) 3.763
    Aufwendungen nach § 33 EStG . . . . . . . . . . . . . 179
    zumutbare Belastung . . . . . . . . . . . . . . . . -3.763
    abziehbar nach § 33 EStG . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81.208
    ab
    Freibeträge für das am 12.08.1990 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -7.008

    Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
    abzüglich noch nicht ausgeschöpfter
    Sparer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -90
    Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . . . . . . . . . . 0. . . . . . . . 0

    zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74.200

    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 74.200 . . . . . . . . . . . . . . 15.958
    Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
    Summe und davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 . . . . -18
    Festzusetzende Einkommenssteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18.148

    Berechnung des Solidaritätszuschlags

    Zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtung von Freibeträgen. . . . . .74.200
    Darauf entfallende Einkommenssteuer, die sich unter Berücksichtung von Steuerermäßigungen ergibt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.940
    Bemesseungsgrundlage für den Solidaritätszuschlags. . . . . . . . . . . . .15.940
    Davon 5,5 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 876,70


    Berechnung der Kirchensteuer

    Zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtung von Freibeträgen. . . . . .74.200
    Darauf entfallende Einkommenssteuer, die sich unter Berücksichtung von Steuerermäßigungen ergibt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.940
    Kath. Kirchensteuer 9 % von 15.940. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.434,60


    Danke !!

    #2
    AW: Abweichung von ca. 1500 Euro zwischen Elster Berechnung und Bescheid

    Also, ich hab mal versucht, den Zahlendschungel zu vergleichen. Auf jeden Fall liegt der Unterschied ja bei den Sonderausgaben. Das hast Du sicher bemerkt.

    Was wurde denn in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand angekreuzt?

    Kommentar


      #3
      AW: Abweichung von ca. 1500 Euro zwischen Elster Berechnung und Bescheid

      Hallo,

      es erklärt nicht die komplette Differenz aber beinahe:

      Schaut euch mal im Bescheid die Zeile:

      Ab steuerfreie Arbeitgebererstattung . . . . . . . . . . . . -3.798

      genauer an. Dies setzt sich zusammen aus:

      279,23 EUR = AG Zuschuss zur Krankenversicherung 2012
      37,29 EUR = AG Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung

      316,52*12= 3798

      Kommentar


        #4
        AW: Abweichung von ca. 1500 Euro zwischen Elster Berechnung und Bescheid

        Hallo,

        danke für die schnelle Reaktionen

        Es wurde in Zeile 11 bei beiden Ja angekreuzt

        Jaa diese Arbeitgebererstattung steht ja nicht bei Elster drin. Kommt somit die Erstattungsdifferenz von 1500 zustande?!

        Kommentar


          #5
          AW: Abweichung von ca. 1500 Euro zwischen Elster Berechnung und Bescheid

          Zitat von mc1986 Beitrag anzeigen
          Jaa diese Arbeitgebererstattung steht ja nicht bei Elster drin. Kommt somit die Erstattungsdifferenz von 1500 zustande?!
          Ja, weitgehend. Dazu wurde noch eine Beitragserstattung der Krankenversicherung von 360 Euro berücksichtigt. Womit man bei fast 4200 Euro ist, das erklärt bei den Einkommensverhältnissen durchaus 1500 Euro Abweichung.

          Weitere Abweichungen sehe ich spontan nicht (was ehrlich gesagt aber in der Vergleichsdarstellung einfacher zu sehen gewesen wäre, als wenn man sich hier im Forum durch zwei Zahlenwüsten durchwühlen darf).

          Nun ist bei den Einkommensverhältnissen die Frau pflichtversichert, der Mann freiwillig versichert, nach den Zahlen in der GKV. Die Beiträge hierfür waren 2012 monatlich 592,88 für KV, 74,95 in der PV, das passt, die Beträge der steuerfreien AG-Zuschüsse wurden schon genannt, die passen auch zum Bescheid. Also nichts, was falsch aussehen würde.

          Offen bleibt, warum hier ElsterFormular daneben liegt, denn wenn ich die AG-Zuschüsse in Z24a/c in der LStB eintrage, werden sie automatisch in der Anlage Vorsorgeaufwand in Z37/39 übernommen und sehr wohl bei der Berechnung berücksichtigt. Darüber könnt ihr ja dann das nächste Wochenende grübeln.

          Und die Beitragserstattung von 360 Euro, wobei es hier im Bescheid einen Hinweis geben dürfte, dass die von der Versicherung gemeldeten Daten verwendet wurden, da sollte man mal überlegen, ob einem die Versicherung eventuell irgendwelche Fitnesskurse o.ä. gesponsort oder prämiert hat.

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