Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abbruch Steuerberechnung / Anlage Kind

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abbruch Steuerberechnung / Anlage Kind

    Hallo Experten,
    habe meine Steuererklärung fertiggestellt, Plausibilisierung läuft durch aber die Steuerberechnung wird abgebrochen mit folgendem PDF-Ausdruck:

    AHW Abbruch-Hinweise:
    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    EHW Elster-Hinweise:
    Bei mindestens einem Kind ( 27.04.1987 ) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum gewährt, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.
    Bei mindestens einem Kind ( 27.04.1987 ) wurde der Ausbildungsfreibetrag nur für den Zeitraum der Ausbildung gewährt.

    DHW Dokumentations-Hinweise:
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.

    Bei den Anlagen Kind (sind 5x) finde ich bei bestem Willen keinen Fehler.

    Ich hätte schon gerne gewusst mit welcher Erstattung / Nachzahlung ich rechnen muß !
    Kann mir jemand einen Tipp geben (Elster 14.1 Rev. 11318)

    MFG C.M.

    #2
    AW: Abbruch Steuerberechnung / Anlage Kind

    Es geht also um 2012.

    Abgebrochen wurde die Steuerberechnung wegen dem ersten Hinweis. Der zweite Hinweis sagt eigentlich nur aus, dass für das Kind nicht mehr der volle Freibetrag gewährt wird. Den gibt's nämlich nur für Kinder bis 25.

    Wie hoch ist denn das Kindergeld, das Du eingegeben hast? Handelt es sich um eine Zusammenveranlagung der Eltern? Hast Du vor allem bei dem Kind das am 27.04.1987 geboren ist, auch nur den Kindergeldanspruch für vier Monate eingegeben?

    Kommentar


      #3
      AW: Abbruch Steuerberechnung / Anlage Kind

      Hallo Elefant,

      Ja 2012, ja Zusammenveranlagung. Das Kind hat 2009 Zivildienst gemacht, d.h. es wurde für das ganze Jahr 2012 Kindergeld bezahlt (bis incl. Jan 13). Daher habe ich auch das ganze Kindergeld (1.Kind) eingetragen.

      Heißt das ich soll in der Anlage Kind auch den Zeitraum des Zivildienstes (war 2009 / 9Monate) eintragen ?

      Danke nochmal für die schnelle Antwort.

      MFG C.M.

      Kommentar


        #4
        AW: Abbruch Steuerberechnung / Anlage Kind

        Hallo Elefant,
        Sehr schnelle Hilfe, vielen Dank!
        Nachdem ich den Zivildienstzeitraum in der Anlage Kind eingetragen habe hat alles geklappt !

        Kommentar


          #5
          AW: Abbruch Steuerberechnung / Anlage Kind

          Klasse!

          Kommentar

          Lädt...
          X