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Höhe des Arbeitslosengeldes

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    Höhe des Arbeitslosengeldes

    Habe eine vielleicht blöde Frage:

    Muss ich beim Arbeitslosengeld (ALG 1) die Summe eintragen, die ich konkret bekommen habe oder die Summe, die die AfA auf Ihrer Entgeltbescheinigung angibt?

    Letzteres ist viel höher, außerdem steht da "Entgelt für Rentenversicherung".

    Muss ich also selbst rechnen?

    Danke!

    #2
    AW: Höhe des Arbeitslosengeldes

    Die Summe, die die Agentur in der Bescheinigung als für steuerliche Zwecke angibt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Höhe des Arbeitslosengeldes

      Habe aber keine Bescheide, in denen das drin steht. Weder in der Bewilligung noch in der Aufhebung... :-(

      ist denn der Betrag für die Steuer der Tagessatz x Anz. der Tage?

      Kommentar


        #4
        AW: Höhe des Arbeitslosengeldes

        Zitat von kidronnie Beitrag anzeigen
        Habe aber keine Bescheide, in denen das drin steht. Weder in der Bewilligung noch in der Aufhebung... :-(

        ist denn der Betrag für die Steuer der Tagessatz x Anz. der Tage?

        Bei der AfA anrufen und die Bescheinigung für das Finanzamt anfordern.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Höhe des Arbeitslosengeldes

          Hallo kidronnie,

          man bekommt zwei Bescheinigungen. Eine Entgeltbescheinigung (Entgelt für Rentenversicherung)
          und einen Leistungsnachweis Arbeitslosengeld.
          Den Betrag aus dem Leistungsnachweis habe ich mit Datum 24.02.13 mitgeteilt bekommen. Dieser Betrag wird dann in der Steuererklärung angegeben und entspricht dem tatsächlich gezahlten Arbeitslosengeld (also die Summe der monatlichen Zahlungen).
          Diese Bescheinigung habe ich auch nicht mitgeschickt, da die Daten ja übermittelt werden. Es kam auch keine Nachfrage deswegen.

          Viele Grüße
          Tulpe
          Zuletzt geändert von Tulpe; 24.04.2013, 21:56.

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            #6
            AW: Höhe des Arbeitslosengeldes

            Hallo,

            nur so am Rande, auch bei Lohnersatzleistungen gilt das Zuflussprinzip, verspätete Zahlungen gehören also ggf. in ein anderes Jahr und damit in eine andere Steuererklärung (das gibt es etwa manchmal bei Renten).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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