Wie werden Rückgaben von Waren in der EÜR richtig verbucht.
Folgende Annahme:
1. Es wurden Waren im Wert von 1000 EUR verkauft
2. Kunden haben Waren im Wert von 200 EUR zurückgegeben
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung verringern Rückgaben den Umsatz. Wenn also im gleichen Voranmeldezeitraum Waren für 1000 EUR verkauft und für 200 EUR zurückgegeben wurden, beträgt der Umsatz 800 EUR.
Gilt dies ebenfalls für die EÜR? D.h. unter Einnahmen werden 800 EUR verbucht oder muss ich dort 1000 EUR eintragen und die Rückgaben zu meinen Ausgaben addieren?
Gilt das gleiche für Waren, die ich erhalten habe und wieder zurückgebe?
Und zu welchem Zeitpunkt ist eine Rückgabe umsatzverringernt? Zum Rückgabezeitpunkt oder rückwirkend zum Datum der Rechnungsstellung?
Viele Fragen, aber ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.
Folgende Annahme:
1. Es wurden Waren im Wert von 1000 EUR verkauft
2. Kunden haben Waren im Wert von 200 EUR zurückgegeben
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung verringern Rückgaben den Umsatz. Wenn also im gleichen Voranmeldezeitraum Waren für 1000 EUR verkauft und für 200 EUR zurückgegeben wurden, beträgt der Umsatz 800 EUR.
Gilt dies ebenfalls für die EÜR? D.h. unter Einnahmen werden 800 EUR verbucht oder muss ich dort 1000 EUR eintragen und die Rückgaben zu meinen Ausgaben addieren?
Gilt das gleiche für Waren, die ich erhalten habe und wieder zurückgebe?
Und zu welchem Zeitpunkt ist eine Rückgabe umsatzverringernt? Zum Rückgabezeitpunkt oder rückwirkend zum Datum der Rechnungsstellung?
Viele Fragen, aber ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.