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Gemeinsame oder getrennte Veranlagung

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    Gemeinsame oder getrennte Veranlagung

    Ich habe im Jahr 2009 ALG I bezogen; meine Frau Arbeitslohn aus nichtselbständiger Tätigkeit. Daneben gab es für Beide Erträge aus Kapitalvermögen. Ich habe einen Pauschbetrag für Schwerbehinderte.

    Es ist also zunächst zu prüfen, ob die Zusammenveranlagung oder die getrennte Veranlagung für uns günstiger ist.

    Die Erstellung einer Steuerklärung mit dem Ankreuzen des Feldes "Getrennte Veranlagung" im Mantelbogen funktioniert nicht.

    Ich habe in Elster für jeden von uns eine Datei angelegt mit Angabe des Datums der Eheschließung und Ankreuzen für „getrennte Veranlagung“. Abzugsfähige Positionen sind eindeutig zugeordnet, eine Verteilung auf beide Ehepartner erfolgt nicht. Elster halbiert allerdings meinen Schwerbehinderten-Pauschbetrag mit dem Hinweis, dass die andere Hälfte meiner Frau zusteht. In deren Steuerberechnung erscheint diese Hälfte meines Pauschbetrages aber nicht.

    Bei der Steuerberechnung erhalte ich sodann folgenden Hinweis:

    „Es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm nicht mit Sicherheit zutreffend gewürdigt werden konnten. Die anhängende Steuerberechnung könnte deshalb in diesem Bereich unzutreffend sein.“

    Leider sagt Elster mir nicht, welche steuerlichen Sachverhalte nicht ... gewürdigt werden konnten.


    Wie kann ich mit Hilfe von Elster die wirklich günstigere Form der Veranlagung ermitteln? Oder und wie kann ich die Prüfung dem Finanzamt auferlegen?

    Für einen Rat wäre ich dankbar.

    #2
    AW: Gemeinsame oder getrennte Veranlagung

    Der Beindertenpauschbetrag muss natürlich auch in der Steuererklärung der Frau eingegeben werden.

    Das FA kann und darf nicht prüfen, welche Veranlagungsart günstiger ist.

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