Hallo,
ich bin neu hier und brauche mal kurz Hilfe:
"Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen. Den Entlastungsbetrag gibt es nur einmal, unabhängig davon, wie viele Kind er im Haushalt leben. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass Ihnen das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag für das Kind zustehen."
Nun bin ich offiziel von dem Vater seit 03,01,2012 getrennt. Das heisst für 2012 hatte ich noch die Lohnsteuerklasse 4, war aber schon alleinerziehend. Wohne auch schon seit August 2011 alleine mit unserer Tochter.
Nun wurde ich gerne den Entlastungsbetrag geltend machen ABER: wo trage ich es rein?????? Anlage Kind ist klar, aber wo genau?
LG
SZ1234
ich bin neu hier und brauche mal kurz Hilfe:
"Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen. Den Entlastungsbetrag gibt es nur einmal, unabhängig davon, wie viele Kind er im Haushalt leben. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass Ihnen das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag für das Kind zustehen."
Nun bin ich offiziel von dem Vater seit 03,01,2012 getrennt. Das heisst für 2012 hatte ich noch die Lohnsteuerklasse 4, war aber schon alleinerziehend. Wohne auch schon seit August 2011 alleine mit unserer Tochter.
Nun wurde ich gerne den Entlastungsbetrag geltend machen ABER: wo trage ich es rein?????? Anlage Kind ist klar, aber wo genau?
LG
SZ1234
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