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Ich habe der Anlage Kind mit meine Erklärung abgegeben. Muss mein Lebensgefährte ( wir sind nicht verheiratet) auch diese Anlage durchführen oder reich mit meine???
Die Anlage Kind kann nur zu Vergünstigungen führen oder im ungünstigsten Fall zur Wertlosigkeit. Der andere Elternteil DARF daher die Anlage Kind auch einreichen und sollte es zur Stimmigkeit natürlich auch. Denn das Kind ist ja neuerdings Kind BEIDER Elternteile ;-)
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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