Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bei 2 von 4 Kindern kein Abzug des Freibetrags

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bei 2 von 4 Kindern kein Abzug des Freibetrags

    Hallo,

    warum werden nur für die volljährigen und noch in Ausbildung befindlichen Kinder, für die ich noch Kindergeld bekomme, die Freibeträge i.H.v. 7.008 € vom Einkommen abgezogen und für die minderjährigen Kinder werden diese nicht einkommensmindernd berücksichtigt. Ist der Freibetrag für diese Kinder deutlich niedriger, sodass es sich nicht vorteilhaft für mich auswirken würde, wenn man das Kindergeld für die jüngeren Kindern dem Steuerbetrag wieder hinzurechnen würde?

    Vielen Dank für die Beantwortung

    #2
    AW: Bei 2 von 4 Kindern kein Abzug des Freibetrags

    Für jedes Kind wird gesondert geprüft, ob das Kindergeld günstiger ist als der Steuerfreibetrag. Dabei ist es ohne weiteres - wie wohl hier - möglich, dass unterschiedliche Ergebnisse ermittelt werden und deshalb Kinder im Einkommensteuerbescheid nicht erscheinen, da für diese das Kindergeld günstiger ist.

    http://www.steuertipps.de/lexikon/f/familienleistungsausgleich

    Kommentar

    Lädt...
    X