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    Praxisgebühr

    sorry, bin neu hier. also vielleicht kann mi jemand helfen, ich möchte meine Praxisgebühren, Zahnersatzleistungen-welche nicht erstattet wurden und meine Brille u.s.w. absetzen. Vergangenes Jahr ging dies über außergewöhnliche Belastung und dieses Jahr klappt das nicht. Wo soll ich dies denn eintragen???

    #2
    AW: Praxisgebühr

    Klappt das nicht, oder wirkt es sich nur nicht aus?
    Bei a.g.B. wird eine zumutbare Eigenbelastung unterstellt.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Praxisgebühr

      Eingetragen werden diese Aufwendungen im Hauptvordruck Seite 3 in Zeile 68. Vergessen Sie auch nicht, erhaltene Ersatzleistungen anzugeben. Falls es weiterhin nicht klappt: welchen konkreten Hinweis liefert Ihnen Elsterformular bei der Plausibilitätsprüfung?

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        #4
        AW: Praxisgebühr

        Danke für ihr Interesse, also es hat jetzt geklappt und ist auch nicht bemängelt worden. Also hab nun alles fertig und ab zur Post.(Finanzamt)
        Schönen Abend noch

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