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Kinderbetreuungskosten bei getrennt lebend.

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    Kinderbetreuungskosten bei getrennt lebend.

    Sehr geehrte Helfer,
    Hilfe verzweifelt gesucht!
    Folgender Sachverhalt:
    Steuerpflichtige, seit 01.01.2010 dauernd getrennt lebend, Steuerklasse 2; 0,5 Kind
    beantragt hat neue Steuernummer beantragt.
    Hat ein Kind, vor 2008 geboren.
    Kind wird in den Schulferien im Kinderhaus betreut, die Kosten versuche ich als Betreuungskosten geltend zu machen und in
    Zeile 67 und gleiche Betrag in
    Zeile 69 Hälfte von Kindergeld 1.104 €,
    Zeile 39: Kreuz,
    Zeile 40: 28.07.-31.12.
    Zeile 41: 01.01.-31.12.
    Zeile 47,48-nein
    egal wie ich versuche, es kommt bei der Plausibilitätsübprüfung kein Fehler, bei der Berechnung aber folgende Fehler:
    "Zu einem Kind wurde die Übertragung des Betreuungsfreibetrages beantragt, obwohl nur ein Elternteil angegeben wurde.
    Aufgrund der Fallkonstellation kann der zu gewährende Kinderfreibetrag für ein oder mehrere Kinder nicht bestimmt werden. Der zutreffende Kinderfreibetrag wird bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung im Finanzamt ermittelt.
    DHW Dokumentations-Hinweise Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."
    Ich komme nicht drauf, wo ein Fehler sich eingeschlichen hat. Danke schon mal für die Unterstützung.

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten bei getrennt lebend.

    Nur Ehepaare, die nicht getrennt leben, haben die Wahl zwischen Zusammen- und Getrennter Veranlagung. Du musst also das Kreuz auf Seite 1 des Hauptvordrucks bei 'Getrennte Veranlagung' rausnehmen.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten bei getrennt lebend.

      Danke schön!

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