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Anlage V - Grundstücksgemeinschaft

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    Anlage V - Grundstücksgemeinschaft

    Hallo zusammen,

    bin neu hier und bitte um Eure Hilfe.

    Wie es schon aus dem Titel ersichtlich ist, geht es um die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
    Komme leider nicht weiter. In die Zeilen 25-29 sollen die Anteile an Einkünften aus zB Grundstückgemeinschaften eingetragen werden.
    In meinem Fall vermiete ich eine 1-Zimmer-Wohnung. Als Eigentümer dieser Wohnung stehe ich im Grundbuch allein. Kein besonderer Fall.
    Habe recherchiert und gefunden, dass eine Grundstücksgemeinschaft dann vorhanden ist, wenn mehrere Personen Eigentum (also gemeinschaftlich) an einem Grundstück haben. Daraus ergibt sich, dass es sich bei einer Eigentümergemeinschaft auch um eine Grundstücksgemeinschaft handelt. Oder verstehe ich das falsch?
    Die Anleitung habe ich gelesen, aber bleibe trotzdem ratlos, ob ich diese Zeilen auszufüllen habe oder nicht.

    Bin schon für Eure Mühe dankbar.
    Gruß,
    Maxim

    #2
    AW: Anlage V - Grundstücksgemeinschaft

    Sie sind Alleineigentümer der 1-Zimmer-Wohnung. Es handelt sich um keine Grundstücksgemeinschaft. Sie müssen also die Anlage V wie ein Eigentümer eintragen. Die Einnahmen aus der Vermietung in den Zeilen 4 - 18 - je nachdem, was zutreffend ist - und die Ausgaben auf Seite 2 der Anlage V.

    Die Zeilen für die Grundstücksgemeinschaften treffen für Sie und die Eigentumswohnung nicht zu.

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      #3
      AW: Anlage V - Grundstücksgemeinschaft

      Also keine Gemeinschaft!
      Oder Grundstücksgemeinschaft!
      Alleiniger Eigentümer - wo liegt denn das vermietete Grundstück?
      Am Wohnort oder irgendwo anders?

      Fragen über Fragen...
      Gruss (S)stiller
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        #4
        AW: Anlage V - Grundstücksgemeinschaft

        @Korsika: vielen Dank! Sie haben mir meine Unsicherheit weggenommen.

        @Stiller: ich habe mich vielleicht unklar ausgedrückt. Ich vermiete kein Grundstück, sondern eine Wohnung. Aber dieser Wohnung "gehört" auch ein Stück vom Grundstück (laut der Teilungserklärung). Deswegen war ich unsicher, ob ich wegen diesem Anteil auch was in die Zeilen schreiben soll. Jetzt ist es geklärt.

        Danke allen und schönen Abend!

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