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Entlastungsbetrag Alleinerziehende

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    Entlastungsbetrag Alleinerziehende

    Hallo,

    ich verstehe in dem Programm was nicht.
    Alleinerziehend mit 2 Kindern (10 und 4 Jahre alt). Bis 30.09.2012 wohnte noch ein Lebenspartner mit mir zusammen. Am 01.10.2012 ist er ausgezogen.
    JEtzt habe ich bei beiden Kindern die gleichen Angaben gemacht.
    Zeile 45: Kinder waren bei mir gemeldet 01.01.-31.12.
    ZEile 46: Kindergeld wurde ausgezahlt 01.01.31.12.
    Zeile47 und 48: beides mal ja angekreuzt und den Zeitraum 01.01.-30.09. danach war er ja ausgezogen.
    Zeile 49: Eheähnliche Gemeinschaft, er war berufstätig

    Spielt das eine Rolle, dass er der Vater vom kleineren Kind ist?
    Nur vom kleineren Kind wird der Entlastungsbetrag anteilig gerechnet.
    Oder ist das altersabhängig?
    Ich komme auf jeden fall nicht dahinter, warum mir nur einmal der anteilige Entlastungsbetrag gewährt wird.

    #2
    AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehende

    Hallo,

    der Entlastungsbetrag wird nur dann gewährt, wenn Sie keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. Bei Ihnen hat aber eine solcher Haushaltsgemeinschaft, für 9 Monate, bestanden. Deshalb bekommen sie den Betrag nur für 3 Monate.

    Tschüss

    adamk.

    Kommentar


      #3
      AW: Entlastungsbetrag Alleinerziehende

      Hallo,

      die Anzahl der Kinder spielt keine Rolle. Der Entlastungsbeitrag wird nur einmalig gewährt und in diesem Fallen für die letzten drei Monate.
      Den Grund hat adamk. schon erklärt.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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