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Haushaltsnahe Dienstleistungen aus 2012 mit EKSTerklärung 2013 abrechnen?

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    Haushaltsnahe Dienstleistungen aus 2012 mit EKSTerklärung 2013 abrechnen?

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich möchte nun endlich meine Einkommensteuerklärung für 2012 bis 31.05.2013 digital einreichen. Einen Antrag auf Fristverklägerung möchte ich nicht stellen.

    Mein Problem:

    Mir liegt bisher noch kein Nachweis über Haushaltsnahe Dienstleistung aus 2012 vor.

    Mein Vermieter antwortete wie folgt:
    wir bitten bei der Betriebskostenabrechnung noch um etwas Geduld.
    Gesetzlich haben wir Zeit bis Ende des Folgejahres die Betriebskosten abzurechnen.

    Wir werden aber voraussichtlich im August diese an Sie versenden.

    Da die Haushaltsnahen Dienstleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betriebskosten stehen, können wir diese Ihnen leider nicht vorab zur Verfügung stellen.

    Nach unserer Kenntnis können Sie die Betriebskostenabrechnung 2012 auch mit der Steuererklärung des Folgejahres (als 2013) einreichen.
    Hier sollten Sie sich jedoch bei Ihrem zuständigen Finanzamt noch einmal näher erkundigen.

    Kann ich die Haushaltsnahen Dienstlaustungen aus 2012 auch mit der Einkommensteuererklärung 2013 abrechnen?

    Vielen Dank.

    Gruß
    Andy

    #2
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistungen aus 2012 mit EKSTerklärung 2013 abrechnen?

    Hallo,

    hier ein Link
    http://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/H/Haushaltsnahe-Handwerkerleistungen.html
    Besonders Punkt 4.2 beachten

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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