Ich bin alleinerziehend.
Mein Exmann kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach.
Dementsprechend habe ich dieses auch so eingetragen.
Ich bekomme leider immer folgende Fehlermeldung,
wenn ich die Steuerberechnung machen möchte:
AHW Abbruch-Hinweise
Die Angaben zur Unterhaltsverpflichtung sind bei einem Kind zur Übertragung des Kinderfreibetrages
nicht vollständig ausgefüllt.
Aufgrund der Fallkonstellation kann der zu gewährende Kinderfreibetrag für ein oder mehrere Kinder
nicht bestimmt werden. Der zutreffende Kinderfreibetrag wird bei der Bearbeitung Ihrer
Steuererklärung im Finanzamt ermittelt.
EHW Elster-Hinweise
Für das am 11.08.1993 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
berücksichtigt.
Für das am 21.04.2003 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
Ich brauche dringend Hilfe!!!!!
Mein Exmann kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach.
Dementsprechend habe ich dieses auch so eingetragen.
Ich bekomme leider immer folgende Fehlermeldung,
wenn ich die Steuerberechnung machen möchte:
AHW Abbruch-Hinweise
Die Angaben zur Unterhaltsverpflichtung sind bei einem Kind zur Übertragung des Kinderfreibetrages
nicht vollständig ausgefüllt.
Aufgrund der Fallkonstellation kann der zu gewährende Kinderfreibetrag für ein oder mehrere Kinder
nicht bestimmt werden. Der zutreffende Kinderfreibetrag wird bei der Bearbeitung Ihrer
Steuererklärung im Finanzamt ermittelt.
EHW Elster-Hinweise
Für das am 11.08.1993 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
berücksichtigt.
Für das am 21.04.2003 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
Ich brauche dringend Hilfe!!!!!
Kommentar