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Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

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    Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

    Neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit habe ich auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Speziell dafür sind mir auch Kosten (Porto, Fahrtkosten, Fachliteratur) angefallen. Kann ich die von den Einnahmen aus selbstständiger Arbeit abziehen - ich habe aber kein entsprechende Rubrik gefunden. Oder sind die im allgemeinen Pauschbetrag für Werbungskosten bereits enthalten?
    Ich danke für die Hilfe.
    eckhard2008

    #2
    AW: Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

    Hallo,

    >>>Kann ich die von den Einnahmen aus selbstständiger Arbeit abziehen - ich habe aber kein entsprechende Rubrik gefunden.

    Wie gedenkst du denn überhaupt, deine Erträge aus der Selbstständigkeit zu erklären?
    Hast du die Anlage G bzw. S schon gesehen? Was ist mit der EUR?

    Was für Geschäfte sind das denn?


    >>>Oder sind die im allgemeinen Pauschbetrag für Werbungskosten bereits enthalten?

    Wenn du damit den Arbeitnehmerpauschbetrag meinst, dann nein, das sind zwei völlig verschiedene Einkunftsarten.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

      Ausgaben die aufgrund des Berufes entstanden sind, mindern den Gewinn .
      Diese können bei den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit abgezogen werden.

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        #4
        AW: Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

        Danke für die Antworten: meine Einkünfte sind Honorare oder Einkünfte aus Werkverträgen, die ich in der Anlage S angeben will. Aber dort findet sich keine Möglichkeit, angefallene Kosten abzusetzen. Wie mache ich das rein formal richtig?

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          #5
          AW: Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

          Dort wird nach dem GEWINN gefragt. Der Gewinn definiert sich als Saldo von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Werbungskosten gibt es nur bei nichtbetrieblichen Einkünften, bei betrieblichen Einkünften wie bei dir heißt das Betriebsausgaben.

          Fazit wie teilweise schon hier auch von Anderen erwähnt:

          Das Ganze kommt in die Anlage G, Werkverträge sind in der Regel keine selbständigen Einkünfte nach § 18 EStG, sondern gewerbliche nach § 15 EStG.

          In die Anlage G wird von dir der Gewinn eingetragen. Zusätzlich reichst du dem Finanzamt formlos eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ein. Wenn du nicht weist, was das ist, solltest du dich an den Steuerberater deines Vertrauens wenden, denn das übersteigt dann die Zulässigkeit für dieses Forum, da Steuerberatung.

          Alternativ kannst du auch die Anlage EÜR einreichen. Betrugen deine Einnahmen daraus mehr als 17.500 EUR, bist du sogar zur elektronischen Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Werbungskosten bei selbstständiger Arbeit

            Hallo,

            >>>Wie mache ich das rein formal richtig?

            Gleich am Anfang der Anlage S ist nach Einkünften/Gewinn gefragt, das ist die Differenz zwischen deinen Einnahmen und Ausgaben.

            Je nach Sachlage wäre es zweckdienlich, entweder eine EUR einzureichen (geht auch mit Elster) oder der Steuererklärung eine gesonderte Aufstellung beizulegen.

            Ab 17.500 Euro Umsatz (=Einnahmen) ist die EUR pflicht.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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