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Steuererklärung, Jobcenter, Anlagen

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    Steuererklärung, Jobcenter, Anlagen

    Hallo, ich bin neu hier und ich habe mich hier angemeldet weil ich mit der Steuererklärung für das Jahr 2012 des Elster Formulares nicht weiterkomme.
    Hätte ich derzeit die finanzielle Möglichkeit einen Steuerberater mit dieser Aufgabe zu beschäftigen,würde ich das tun, leider ist das derzeit nicht der Fall
    Ich weiß das ich diese Steuererklärung bis zum 31. mai 2013 einreichen/hochladen muss..Es ist knapp ich weiß...

    Zu meinen Fragen:
    1: Die Steuererklärung für 2012 ist von 1. Januar 2012 bis zum 31.Dezember 2012 Richtig?
    2: Meine Steuererklärung sollte zumindest aus dem Hauptvordruck, der Anlage S, und Anlage G bestehen?
    3: ich habe in der ganzen Zeit vom Jobcenter Unterstützung zum Lebensunterhalt bekommen und bin auch darüber versichert da ich aus meiner Selbstständigkeit nicht genug verdient habe wo trage ich das ein, Anlage SO, bei Leistungen?

    Zur Vervollständigung meiner Situation schreibe ich mal kurz wie es aussieht mit meiner Selbstständigkeit,
    Ich bin ein Kleinunternehmen, 1 Man Betrieb, biete nur Dienstleistungen an und verdiene derzeit im Schnitt durch meine Selbstständigkeit ca 400Eur/Monat
    Habe kein Waren An oder Verkauf, Kein PKW, und Miete für die Räume muss ich auch nicht zahlen, mein "Büro" ist zuhause und die Miete zahlt meine Mutter um die Ich mich noch so gut es geht kümmere.
    Verheiratet bin ich nicht und lebe auch nicht mit meiner Freundin zusammen.

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen weil das Finanzamt konnte es nicht.

    #2
    AW: Steuererklärung, Jobcenter, Anlagen

    Hallo,

    >>>1: Die Steuererklärung für 2012 ist von 1. Januar 2012 bis zum 31.Dezember 2012 Richtig?

    Ja, richtig (sorry, aber eine etwas dumme Frage, muss ich sagen).


    >>>2: Meine Steuererklärung sollte zumindest aus dem Hauptvordruck, der Anlage S, und Anlage G bestehen?

    Nein, entweder Anlage G oder S (außer man betreibt zwei unterschiedliche Selbstständigkeiten, dann wäre u.U. auch beides möglich). Bei dir dürfte es Anlage G sein.


    >>>3: ich habe in der ganzen Zeit vom Jobcenter Unterstützung zum Lebensunterhalt bekommen und bin auch darüber versichert da ich aus meiner Selbstständigkeit nicht genug verdient habe wo trage ich das ein, Anlage SO, bei Leistungen?

    Nirgendwo, ALG2 - und alles was dazu gehört - ist steuerfrei. Und das du NICHT selbst getragene Sonderausgaben auch nicht absetzen kannst, sollte eigentlich logisch sein.

    Abschließend: Bein einem Jahreseinkommen von ca. 5000 Euro musst du keine Steuern zahlen, bereits geleistete Vorauszahlungen - soweit es die gab - werden erstattet.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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