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Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

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    Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Vollzeitstelle und meine Frau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr. Sie verdient 410 € im Monat und muss keine Lohnsteuer zahlen. Nun würde ich die Steuererklärung als Zusammenveranlagung machen und meine Daten komplett eintragen. Aber was darf/kann ich für meine Frau eintragen?

    - gar nichts?
    - was ist mit der Entfernungspauschale? Sie muss ja auch jeden Tag zum Krankenhaus fahren
    - wie sieht es aus mit Fachliteratur, die sie zur Weiterbildung braucht?

    [EDIT:] Habe gerade den Punkt "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" entdeckt. Gehört das evtl. da rein? Wenn ja, was kann ich da alles eintragen: Studiengebühren? Fachliteratur? Kleidung? Anfahrt?

    Und noch etwas. Ich gehöre keiner Religion an, sie ist jedoch evangelisch. Im Moment habe ich meine Daten ausgefüllt und für sie nichts eingetragen. Dennoch zieht Elster für sie "Evangelische Kirchensteuer" in Höhe von 96 Euro ab. Ist das so richtig, obwohl sie so wenig verdient, dass sie nicht einmal Lohnsteuer zahlt?
    Zuletzt geändert von vso; 09.05.2013, 14:04.

    #2
    AW: Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

    Hallo,

    Der Punkt ist richtig Hauptvordruck Zeile 48.
    Gefahrene Kilometer angeben. Der Gesamtbetrag für Berufsausbildung ist auf 6000 Euro begrenzt.
    Das ist keine Kirchensteuer, sondern hier wird ein sogenanntes Kirchgeld erhoben.
    (Einfach mal googeln, es gibt auch eine Tabelle über die Höhe des Kirchgeldes)

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

      Kirchgeld:
      Also kann man damit in diesem Jahr nichts machen, sondern erst nächstes Jahr als gezahlte Kirchensteuer absetzen?


      Hauptvordruck Zeile 48:
      Bis August ist sie "ganz normal" zur Uni gefahren. Seit September macht sie das Praktische Jahr und fährt zum Krankenhaus. Welche km kann ich denn angeben? Alle oder nur die zum Krankenhaus? Und reicht eine pauschale Angabe ohne besondere Erklärung, also z.B.:

      3.150 km 945 Euro

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        #4
        AW: Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

        Hallo,
        Zitat -also kann man in diesem Jahr....-, dafür gibt es eine Pauschale bei
        unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben, die beträgt bei Ehepaaren 72 Euro,
        die Differenz wirst du doch verschmerzen können.
        Kilometer kannst du für das ganze Jahr angeben.
        Ich würde eine Erläuterung in der Zeile angeben. Km Uni; km Praktikum x Tage Summe

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

          Zu den ´´unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben´´ von 72 Euro: was muss ich da wo angeben??

          Zu den Fahrtkosten: ich habe mittlerweile die Tage und Entfernungen berechnet. Da ich gelesen hab, dass fürs Studium Hin- und Rückweg angerechnet wird, nehme ich das Ganze mal 2. Und später mal die 30 Cent. (Da kann man wohl auch die tatsächlichen Kosten angeben, aber weil ich die nicht kenne, nehme ich die 30 Cent).

          Uni: 95 Tage x 15 km x 2 = 2850 km
          PJ: 85 Tage x 20 km x 2 = 3400 km

          Also 6250 km * 0,30 Euro = 1875 Euro.

          Dazu noch Studiengebühren in Höhe von 500 Euro und Lernmaterialen für knapp 100 Euro. Den Gesamtbetrag trage ich in die Zeile 48 ein. Ist das so korrekt?

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            #6
            AW: Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

            Hallo,

            ich habe vorhin geschrieben, die 72 Euro sind eine Pauschale.
            das wird automatisch berücksichtigt und du musst nichts eintragen.
            Das andere ist so o.k.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

              Ah ok, vielen Dank!

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                #8
                AW: Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

                Hallo,

                >>>Sie verdient 410 € im Monat und muss keine Lohnsteuer zahlen.

                Dazu noch was (darauf ist - glaube ich - noch niemand eingegangen):

                Dieser Lohn muss natürlich auch erklärt werden und ist auch steuerpflichtig. Sicher hat sie auch eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen und diese gehört in ihre Anlage N.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

                  Nein, sie hat keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen, da das eine geringfügige Beschäftigung ist. Habe das bereits letztes Jahr gefragt und mir wurde gesagt, dass ich in dem Fall für sie nichts eintragen muss. Habe das dann auch nicht gemacht und das war OK so.

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                    #10
                    AW: Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

                    Hallo vso,

                    schön, dass wir darüber gesprochen haben, jetzt nochmal alles auf Anfang:
                    Ihre Frau verdienst NICHT 410 EUR im Monat, sondern 4920 EUR bis 5000 EUR im Jahr!
                    Da sie geringfügig beschäftigt ist, die Einkommensgrenze bis 2012 dafür bei 400 EUR im Monat lag, bezog sie zwölfmal 400 EUR Gehalt plus 120 EUR, oder eher 200 EUR Weihachts-/Urlaubsgeld, halt ein halbes Monatsgehalt!
                    Diese geringfügige Beschäftigung ist in der Einkommensteuererklärung NICHT anzugeben!
                    Eine Entfernungspauschale für Ihre Tätigkeit kann daher NICHT eingetragen werden!
                    Nur über Hauptvordruck Zeile 48 ist der Aufwand anzugeben.
                    Mit freundlichen Grüßen
                    gez. D. Cremer

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                      #11
                      AW: Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

                      Hallo,

                      voila, und schon haben wir eine ganz andere Sachlage.

                      Wenn es aber 410 Euro pro Monat waren, dann geht das gar nicht als Minijob. Oder hast du nur einen Durchschnittswert genannt? Die 400-Euro-Grenze darf nur zwei mal im Jahr überschritten werden.

                      Ansonsten ist es natürlich so wie schon von DC1961 geschrieben, Werbungskosten aus/für steuerfreie Jobs können natürlich auch nicht abgesetzt werden.
                      Nichts eintragen heißt auch: keine Werbungskosten.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

                        Hallo,

                        die Fahrtkosten auch für das praktische Jahr gehören selbstverständlich in Zeile 48 des Hauptvordrucks, von Werbungskosten war doch keine Rede, (400 Euro-Job) sondern nur von Ausbildungskosten.

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

                          Eben, es geht um die Ausbildungskosten.

                          Nachdem ich hier also Vorschläge von ´´alles eintragen´´ bis ´´gar nichts eintragen´´ gehört habe, fühle ich mich leider genau so schlau wie vorher. Deshalb trage ich jetzt wie in meinem Post #5 beschrieben alles in Zeile 48 ein und schaue einfach, was das Finanzamt dazu sagt. Wenn's passt, ist es OK. Andernfalls werden sie wohl ne kurze Erklärung dazu schreiben, was ich falsch gemacht habe und dann weiß ich endgültig Bescheid.

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                            #14
                            AW: Ehefrau ist Medizinstudentin im Praktischen Jahr - Zusammenveranlagung und dann?

                            es wäre halt hilfreich gewesen, den Sachverhalt so darzustellen, wie er ist. Ob pauschal oder auf Lohnsteuerkarte versteuert wird, ist ein erheblicher Unterschied.

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