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Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

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    Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

    Dieser Punkt ist mir irgendwie noch nie aufgefallen...

    Mein Erststudium liegt nun schon einige Jahre zurück (2003-2009). Seit 2009 habe ich eine Vollzeitstelle und mache jedes Jahr eine Steuererklärung. Diesen Punkt habe ich aber noch nie ausgefüllt. Ist es jetzt dafür zu spät bzw. bezieht sich der Punkt stets auf das vergangene/aktuelle Jahr? Sodass ich da nur noch etwas eintragen könnte, wenn ich mich weiterbilde? Oder kann ich da nie wieder etwas eintragen?

    #2
    AW: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

    Die Rechtsbehelfsfrist bei der Einkommensteuer beträgt einen Monat. Wenn der Bescheid für das entsprechende Jahr also vor mehr als einen Monat bei Dir einging, dann ist er normalerweise endgültig.

    Kommentar


      #3
      AW: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

      Mit anderen Worten: ich hätte da 2009 etwas eintragen können. Und jetzt ist es endgültig zu spät. Korrekt?

      Kommentar


        #4
        AW: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

        Jep, denn in der Steuererklärung des Jahres X kommen halt nur Einnahmen und Ausgaben des Jahres X rein und nicht des Jahres X, Y und F.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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