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Kosten für Internetzugang als Weiterbildungsmaßnahme absetzen

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    Kosten für Internetzugang als Weiterbildungsmaßnahme absetzen

    Ich weiß, dass einige Menschen ihre Rechnungen für den Telefon-/DSL-Anschluss einreichen. Und auch bei mir als Softwareentwickler ist es so, dass ich meinen Internetzugang brauche, um mich permanent weiterzubilden und mein Wissen stets auf dem neuesten Stand zu halten.

    Wo und in welcher Form könnte ich denn das eintragen?

    #2
    AW: Kosten für Internetzugang als Weiterbildungsmaßnahme absetzen

    Kommt drauf an. Gehört's zum Gewerbe? Oder zur Nichtselbständigen Tätigkeit?

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      #3
      AW: Kosten für Internetzugang als Weiterbildungsmaßnahme absetzen

      Also ich bin nichtselbstständiger Arbeitnehmer.

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        #4
        AW: Kosten für Internetzugang als Weiterbildungsmaßnahme absetzen

        Werbungskosten kommen auf die 2. Seite der Anlage N.

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          #5
          AW: Kosten für Internetzugang als Weiterbildungsmaßnahme absetzen

          Hallo,

          dann gehört es zu den Werbungskosten, Anlage N Seite 2.

          Pauschal können imho 20% abgesetzt werden, der Einzelnachweis bleibt dir unbenommen, dazu müsstest du aber so eine Art Fahrtenbuch fürs Internet führen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Kosten für Internetzugang als Weiterbildungsmaßnahme absetzen

            Ich bin Unitymedia-Kunde, d.h. ich bezahle pauschal 25 Euro im Monat für meinen Kabelanschluss, welcher Internet, Telefon und TV umfasst. In welcher Zeile trage ich das am besten ein? Unter Z. 44 "Fortbildungskosten" und schreibe einfach Internetzugang da rein?

            Oder eher Z. 46 Weitere Werbungskosten - da kann man den Punkt Telefon/Porto auswählen.

            Und wie funktioniert das mit den 20%? Soll ich das berechnen und einfach 60 Euro eintragen (wegen 25*12*0,2). Oder geben ich den vollen Betrag, also 300 Euro an und das Finanzamt wendet die 20% Regel an?

            Bitte sagt mir, was ihr genau in welche Zeile schreiben würdet. Danke!

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              #7
              AW: Kosten für Internetzugang als Weiterbildungsmaßnahme absetzen

              Ich finde dass die Zeile 46 gut passen würde. Du solltest nicht mehr eintragen, als Du als Werbungskosten geltend machen willst.

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                #8
                AW: Kosten für Internetzugang als Weiterbildungsmaßnahme absetzen

                Hallo,

                ja, ich finde Zeile 46 auch am besten, spielt aber auch nicht die große Rolle, am Ende wird eh alles zusammengezählt.

                Trag dann einfach diese 60 Euro ein und fertig, das wird sicher nicht bemängelt.

                Und mal wieder etwas Grundsätzliches: Kommst du in Summe - gemeint die ganze Rückseite der Anlage N - überhaupt in die Nähe von 1000 Euro? Denn wenn nicht, kannst du es dir auch sparen, es bringt dann nichts.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Kosten für Internetzugang als Weiterbildungsmaßnahme absetzen

                  OK, danke für den Tipp! Dann trage ich die 60 Euro in Zeile 46 ein.

                  Dank der Entfernungspauschale komme ich weit über die 1000 Euro, insofern spielt es schon eine Rolle.

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