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Umsatzsteuer bei Freiberuflern/ Gewerbetreibenden

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    Umsatzsteuer bei Freiberuflern/ Gewerbetreibenden

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage:

    Ich bin Freiberufler. Wenn ich an einen Gewerbetreibenden eine Rechnung stelle, dann braucht dieser die Umsatzsteuer ja nicht an mich zu zahlen, weil diese nur ein durchlaufender Posten ist. Also erhalte ich den Rechnungsbetrag netto.

    In welchem Feld stelle ich diesen Betrag in der Umsatzsteuervoranmeldung dar?

    Danke für die Hilfe....


    Jolle

    #2
    AW: Umsatzsteuer bei Freiberuflern/ Gewerbetreibenden

    Hallo Jolle,

    also wenn du nicht gerade Arzt bist, der steuerfreie Umsätze tätigt, dann stellst du deine Rechnungen doch immer mit Umsatzsteuer in Rechnung, bei Rechnungen an Privatpersonen zahlt die Privatperson alles und bei Rechnungen an Unternehmer, zahlt der Unternehmer die Rechnung auch komplett mit Umsatzsteuer an dich, nur er kann die Umsatzsteuer aus deiner Rechnung als Vorsteuer geltend machen und dadurch wird es für Ihn ein durchlaufender Posten.

    Oder was für einen Sachverhalt meinst du ?

    Tschüß

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      #3
      AW: Umsatzsteuer bei Freiberuflern/ Gewerbetreibenden

      Hallo holzgoe,

      ich bin RA. Normalerweise zahlen die Gewerbetreibenden die Umsatzsteuer auch, aber neulich hat einer sie nicht gezahlt. Entweder fordere ich die USt von ihm nach oder ich gebe in der USt Voranmeldung an, dass ich nur den Nettobetrag erhalten habe.

      Wie ist es richtig?

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        #4
        AW: Umsatzsteuer bei Freiberuflern/ Gewerbetreibenden

        Hallo Jolle,
        eigentlich musst du sie nachfordern.
        Du musst ja deine Rechnungen mit Umsatzsteuer stellen und auch entsprechend abführen.
        Es sei denn, du hast die Genehmigung zur Versteuerung nach vereinnahmten entgelten, du führst erst ab wenn die Rechnungen bezahlt werden.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuer bei Freiberuflern/ Gewerbetreibenden

          eigentlich musst du sie nachfordern.
          Das _eigentlich_ ist hier fehl am Platz

          Du bist verpflichtet, Deine Rechnung mit Umsatzsteuer zu stellen. Das hast Du getan. Der Rechnungsempfänger schuldet Dir den vollen Rechnungsbetrag.


          -Beispiel bei Soll-Besteuerung (liegt immer vor, wenn nicht anders vom Finanzamt genehmigt):

          Rechnung im April über 100 EUR + 19 EUR USt. Mit Rechnungstellung entsteht die Umsatzsteuer in Höhe von 19 EUR, die mit der Voranmeldung für April ans Finanzamt zu melden und zu bezahlen ist.

          Wenn der Rechnungsempfänger die Steuer nicht bezahlt und die Rechnung dann im Mai entgegenkommenderweise auf 100 EUR brutto berichtigt wird, dann wird der Umsatz, der mit der Voranmeldung für Mai zu erklären ist, um 15,97 EUR gemindert (ursprünglich erklärt=100, richtig=84,03).

          Wenn stattdessen ein Mahnverfahren in Gang gesetzt wird und sich die Forderung irgendwann nach Jahren als uneinbringlich ergibt, dann kann sie ausgebucht werden mit dem gleichen Effekt, also Umsatz -15,97 z. B. im März 2017.


          -Beispiel bei Ist-Besteuerung (die Freiberuflern auf Antrag grundsätzlich immer genehmigt wird):

          Rechnung im April über 100 EUR + 19 EUR USt. Der Rechnungsempfänger bezahlt nur 100 EUR.

          In der Voranmeldung für April sind nur 84,03 EUR Umsatz zu erklären.

          Auf eine Mahnung hin bezahlt der Rechnungsempfänger im Mai 19 EUR. Dann ist der Umsatz, der für den Mai erklärt wird, um 15,97 EUR zu erhöhen.

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            #6
            AW: Umsatzsteuer bei Freiberuflern/ Gewerbetreibenden

            Entschuldigt bitte, dass ich mich einklinke, aber ich finde einfach nicht den Button, um eine neue Frage zu stellen. Ich bin auch Freiberuflerin und versuche mich gerade zum ersten mal mit der Elster-Steuererklärung, habe das Umsatzsteuerformular und auch UR gefunden und ausgfüllt, leider finde ich nirgends das Einkommensteuerformular, die Anlage G und die Anlage Kind, wer kann mir helfen?

            Vielen Dank Andrea

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              #7
              AW: Umsatzsteuer bei Freiberuflern/ Gewerbetreibenden

              Wenn Du dich in der Unterforumsübersicht befindest, gibt es ganz oben lonks den Button "Thema erstellen".

              Wahrscheinlich hast Du die falsche Elsterformularversion installiert. Es gibt drei Versionen. Nimm im Zweifelsfall die vollumfängliche.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Umsatzsteuer bei Freiberuflern/ Gewerbetreibenden

                Vielen Dank, ich werde es gleich versuchen.

                MfG
                Andrea88499

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