Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fünftelregelung: Lohn und Abfindung in Anlage N wo eintragen?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fünftelregelung: Lohn und Abfindung in Anlage N wo eintragen?

    Mein Arbeitgeber hat meinen Bruttolohn (10.000,- EUR Gehalt + 30.0000,- EUR Abfindung für mehrere Jahre = 40.000,- EUR in Summe) vollständig in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung (Jahr 2012) eingetragen. Den Abfindungsbetrag in Höhe von 30.000,- EUR hat der Arbeitgeber leider NICHT in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung (zusätzlich) eingetragen, was ein Fehler ist.

    Da ich nun die Fünftelregelung für Abfindungen fürs Jahr 2012 beantragen möchte:

    Welche Beträge (und die jeweils zugehörigen Steuern) gehören nun in welche Zeilen der Anlage N (muss die Erklärung leider noch manuell machen)?

    10.000,- EUR in Zeile 6 der Anlage N und 30.000,- EUR in Zeile 17 der Anlage N
    oder
    40.000,- EUR in Zeile 6 der Anlage N und 30.000,- EUR in Zeile 17 der Anlage N
    oder
    ganz anders?
    Lieben Dank!
    Zuletzt geändert von lchris1; 11.05.2013, 14:37.

    #2
    AW: Fünftelregelung: Lohn und Abfindung in Anlage N wo eintragen?

    Sind denn die Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftel-Regelung überhaupt gegeben?
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Fünftelregelung: Lohn und Abfindung in Anlage N wo eintragen?

      Ja, sind gegeben! Der Arbeitgeber machte es halt nicht.
      Eine Korrektur vor Erstellung der Bescheinigung war nicht möglich gewesen, da der Arbeitgeber (leider) nicht reagiert.

      Kommentar


        #4
        AW: Fünftelregelung: Lohn und Abfindung in Anlage N wo eintragen?

        Sind sie wirklich gegeben ? Es muss auch zu einer Zusammenballung von Einkünften kommen gegenüber dem Vorjahr. Wenn Ihr Bruttoarbeitslohn in 2011 z.B. 50.000 EUR betrug und in 2012 10.000 EUR + 30.000 EUR und es auch nirgends mit Lohnersatzleistungen gab, GAB es KEINE Zusammenballung in 2012 und dir steht die Fünftelregelung überhaupt nicht zu.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Fünftelregelung: Lohn und Abfindung in Anlage N wo eintragen?

          Doch, es gab eine Zusammenballung in 2012, da die Abfindung höher war als die
          weggefallenen Einnahmen.

          Kommentar


            #6
            AW: Fünftelregelung: Lohn und Abfindung in Anlage N wo eintragen?

            Gemeinerweise könnte oder müsste man jetzt sagen, da du die Erklärung in Papier machst, kann das kein Elsterproblem sein, also Ciao ... Das nur am Rande.

            Ich würde Variante 1 bevorzugen, aber dem Finanzamt per Anschreiben oder bei der Belegübersendung die Vertragsunterlagen zusenden und auf die Diskrepanz zwischen elektronischer Lohnsteuerbescheinigung und deiner Eintragung hinweisen, denn im günstigsten Fall fragt das Finanzamt sowieso nach, im ungünstigsten Fall übernimmt es -automatisch- die aus deiner Sicht falschen Daten des Arbeitgebers. Die dazugehörigen Steuern kannst du bedenkenlos an der "normalen" Stelle eintragen, Aufteilung kannst du dir sparen.

            Nur am Rande: Würdest du die Steuererklärung elektronisch machen und die Steuer dann berechnen lassen, könntest du auspendeln, ob die Fünftelregelung bei dir TATSÄCHLICH günstiger ist, du also um Kaisers Bart spekulierst. Ich vermute allerdings bei den Zahlen, dass dein Ansinnen tatsächlich günstiger ist.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Fünftelregelung: Lohn und Abfindung in Anlage N wo eintragen?

              Danke für den Hinweis. Ich habe jetzt tatsächlich in der Anleitung den Hinweis gefunden, dass "der in Zeile 6 einzutragende Bruttoarbeitslohn in solchen Fällen um diesen Betrag (aus Zeile 17) entsprechend zu mindern ist."
              Gemäß diesen Hinweisen sollte ich aber auch die gezahlten Steuern aufteilen (werde ich machen, wenn ich es "hinkriege").
              Wenn dann nichts berücksichtigt wird vom Finanzamt, so müsste der Beamte dies doch zumindest erläutern, oder?
              Ob die Fünftelregelung tatsächlich für mich günstiger ist, muss aber stets der Beamte automatisch prüfen (bzw. dessen Programm), oder verstehe ich dies falsch? Ich schreibe ja nicht dazu, dass diese Regel angewendet werden muss.
              Danke und Gruß.

              Kommentar


                #8
                AW: Fünftelregelung: Lohn und Abfindung in Anlage N wo eintragen?

                Das Finanzamt berücksichtigt die Günstigerprüfung automatisch.

                Die Aufteilung der Steuern KÖNNEN Sie machen, ist aber nicht nötig, denn letztlich kommen die sowieso in einen Topf. Sie erläutern doch sowieso schon, dass und warum Sie etwas in Zeile 17 eingeben, woraus sich automatisch ergibt, dass die Abzugssteuern so nicht ganz passen. Lassen sie das den Bearbeiter machen, Sie kriegen das so oder so nicht passend hin UND das Ergebnis ist so oder so das gleiche.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fünftelregelung: Lohn und Abfindung in Anlage N wo eintragen?

                  Okay, danke und verstanden.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X