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Kleinunternehmer Umzug

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    Kleinunternehmer Umzug

    Hallo
    ich bin letztes Jahr umgezogen und zwar nur eine Straße weiter. PLZ usw. ist gleich
    Muss ich das irgendwo angeben? gewerbesteueranmeldung oder woanders?
    Ich bin Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer etc.

    Muss ich das auch für meine normale Lohnsteuererklärung angeben?
    Oder gebe ich einfach nur meine neue Adresse in den Vordruck ein?
    Vielen Dank für eure Hilfe.
    viele grüße

    #2
    AW: Kleinunternehmer Umzug

    Du musst in allen Steuererklärungen auch Deine aktuelle Adresse angeben.

    Was heißt Lohnsteuererklärung? Hast Du Angestellte? Dann muss auch in der Lohnsteueranmeldung die aktuelle Adresse angegeben werden.

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      #3
      AW: Kleinunternehmer Umzug

      Ich bin festangestellt und habe noch einen Gewerbeschein als Kleinunternehmer um nebenbei zu arbeiten.

      Das ich meine neue Adresse angeben muss ist klar, aber muss ich noch irgendwo angeben das ich umgezogen bin?

      Kommentar


        #4
        AW: Kleinunternehmer Umzug

        Im Zweifel teile allen Steuernummern (allen Finanzämtern) Deine neue Adresse mit.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Kleinunternehmer Umzug

          Auch dem Gewerbeamt musst du das natürlich melden. Wo wolltest du denn sonst die Grenze ziehen ? Bei Nachbarhaus, nächste Straße, nächster Ortsteil, nächste Gemeinde, nächster Kreis, nächstes Bundesland ?

          Also in § 138 Abs. 1 AO heißt es wie folgt, Betonung liegt dabei auf dem letzten Satz, denn du hast damit nicht nur deine Wohnung, sondern auch deinen Betrieb verlegt:

          Wer einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebstätte eröffnet, hat dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet wird; die Gemeinde unterrichtet unverzüglich das nach § 22 Abs. 1 zuständige Finanzamt von dem Inhalt der Mitteilung. Ist die Festsetzung der Realsteuern den Gemeinden nicht übertragen worden, so tritt an die Stelle der Gemeinde das nach § 22 Abs. 2 zuständige Finanzamt. Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, hat dies dem nach § 19 zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Das Gleiche gilt für die Verlegung und die Aufgabe eines Betriebs, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Kleinunternehmer Umzug

            Ich habe mich ja umgemeldet beim Rathaus also auch meinen Gewerbeschein, jetzt ist nun meine Frage wo ich das angebe bei der Steuer? Ausser beim Vordruck meine neue Adresse anzugeben, muss ich das sonst noch irgendwo angeben?
            Bei der Gewerbesteuererklärung auf Seite 1 gibt es eine Zeile wo man angegeben kann ob der Betrieb in eine andere Gemeinde verlegt worden ist. Was ja bei mir nicht der Fall ist.
            vielen dank für eure Hilfe!

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              #7
              AW: Kleinunternehmer Umzug

              Einfach in den Vordrucken die AKTUELLE Adresse eintragen.

              Unabhängig davon vielleicht eine kurze Mail über den Umzug an das Finanzamt, damit nicht zwischendurch Post von dort noch an die falsche Adresse geht.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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