Kann man auch die Kosten der Übersetzungen von der Steuer absetzen? Wenn JA, dann in welche Zeile soll ich das eingeben?
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Kosten der Übersetzungen absetzbar?
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AW: Kosten der Übersetzungen absetzbar?
Hallo,
Übersetzungen können immer da abgesetzt werden, wo sie notwendigerweise entstanden sind. Etwa die Übersetzung eines Kaufvertrags ggf. bei den Gewinnen aus diesem Vertrag, oder eine Übersetzung eines Arbeitszeugnisses bei den Bewerbungskosten.
Wofür wurden denn die Ausbildungsunterlagen benötigt? Zu einem Antrag auf Sozialleistungen, oder für Bewerbungen?
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Kosten der Übersetzungen absetzbar?
Hallo,
>>>Und diese Unterlagen wollte Arbeitsberater sehen.
Aber warum wollte er sie sehen? Geht es um den Bezug von Sozialleistungen, oder nicht?
Trotzdem lege ich mal fest: Es gehört wohl zu den Bewerbungskosten, Anlage N Seite 2.
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Kosten der Übersetzungen absetzbar?
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenAber warum wollte er sie sehen? Geht es um den Bezug von Sozialleistungen, oder nicht?
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AW: Kosten der Übersetzungen absetzbar?
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
warum soll deine Frau Wohngeld bekommen?
Gruß FIGUL
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AW: Kosten der Übersetzungen absetzbar?
Hallo,
>>>Keine Ahnung wieso kam man auf solche Gedanken?!?!?
Weil du etwas von Arbeitsberater geschrieben hast, und die gibt es nun mal meist beim Arbeitsamt. War auch nur eine Vermutung, ich kann ja nichts dafür, dass du nicht gleich am Anfang die entscheidenden Fakten geliefert hast.
>>>Übersetzung war notwendig, damit man überhaupt den Bildungsstand nachweisen kann. Und es ging um Weiterbildung.
Und dann gehört die Übersetzung zu den Fortbildungskosten, auch Anlage N Seite 2 (praktisch ist es aber egal, ob du nun Zeile 44 oder 46 nimmst, beides sind Werbungskosten - und sie wird die Übersetzung ja bestimmt irgendwann einmal auch für Bewerbungen nutzen, denke ich).
Ob es etwas bringt ist eine andere Frage.
@FIGUL:
>>>warum soll deine Frau Wohngeld bekommen?
Bekommt sie ja nicht. Wenn ich wollte, so dürfte ich auch eine Liste erstellen von alledem, was ich NICHT bekomme.
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Kosten der Übersetzungen absetzbar?
Zitat von oktobus Beitrag anzeigenAlso hier gabs die Rede von Bezug von Sozialleistungen... Keine Ahnung wieso kam man auf solche Gedanken?!?!? Wie gesagt, ich und meine Frau beziehen keine Sozialleistungen. Übersetzung war notwendig, damit man überhaupt den Bildungsstand nachweisen kann. Und es ging um Weiterbildung. Nichts weiter.
Wenn man Ausgaben hat, die einmalig, zwangsläufig und groß sind, eine außergewöhnliche Belastung im eigenen Leben darstellen, dann macht das Finanzamt solche Dinge oft mit.
Findet man aber auch bei: http://www.armenien.am/9530-deutsche...absetzbar.html oder bei www.Lennon.deZuletzt geändert von Fralle23; 15.12.2014, 10:17.
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AW: Kosten der Übersetzungen absetzbar?
Zitat von Fralle23 Beitrag anzeigenEs geht doch nur um die Kosten für eine Art Bewerbung und die sind steuerlich absetzbar. Hatten diese Übersetzungen irgendetwas mit einer Erwerbstätigkeit zu tun? Dann könnte ein steuerlich relevanter Tatbestand vorliegen.
Wenn man Ausgaben hat, die einmalig, zwangsläufig und groß sind, eine außergewöhnliche Belastung im eigenen Leben darstellen, dann macht das Finanzamt solche Dinge oft mit.
Hier ist auch alles weitere gut erklärt:
http://www.armenien.am/9530-deutsche...absetzbar.html
oder auf www.Lennon.de (das ist ein Blog zum Thema Übersetzungen, die haben da auch einen Bereich rund um das Thema, allerdings glaub ich eher für Unternehmen relevant)
meinst du wirklich das oktobus nach über anderthalb Jahren das Problem noch nicht geklärt hat ? Zumal in den Antworten schon deutlich gemacht wurde, dass es sich um Werbungskosten handeln wird.
Du schreibst jetzt von außergewöhnlichen Belastungen, wo das Finanzamt mitmacht, das würden aber nie Werbungskosten sein, sondern nur Sonderausgaben unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung der betroffenen Person.
Tschüß
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AW: Kosten der Übersetzungen absetzbar?
Eher weniger
Ich hab tatsächlich selber ne Frage, siehe meinen anderen Beiträge.
Auf den Seiten wird auch tatsächlich was darüber geschrieben, also eher positiv!
War nur nett gemeint, ich hab mich gestern mit dem Thema beschäftigt und bin daher auf Elster.de gelandet.....
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AW: Kosten der Übersetzungen absetzbar?
Hallo,
>>>Eher weniger
OK, ich wollte dir auch nichts andichten. Ein anderthalbjahre alter Thread, praktisch keine neuen Infos und dazu zwei - etwas seltsame - Links deuten zumindest darauf hin. Man hat halt so seine Erfahrungen.
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Kosten der Übersetzungen absetzbar?
Für mich ist das Zeugnis dessen, dass sich die Probleme bei der Informationsbeschaffung grundlegend verschoben haben.
Als ich jung war, musste man in eine Bibliothek gehen und nachlesen. Der Hauptaufwand war, die Information zu bekommen. Natürlich mussten die Informationsquellen bewertet werden, mindestens Enzyklopädien oder einschlägige Kommentare sind aber i.A. gut redigiert und vertrauenswürdig.
Heute kann man einfach per Google suchen und wird oft mit Ergebnissen erschlagen. Aber man muss die Ergebnisse bewerten. Wie vertrauenswürdig ist ein Keramiker und Erzieher, der in einem Armenienforum mal eben nach (eigenen Angaben zufolge) Nachlesen auf Steuersteiten und Studium der Steuergesetze am Vorabend seine Weisheiten zum Thema außergewöhnliche Belastungen loswird?
Im zweiten angegebenen Link finde ich erst gar keine Informationen (insbesondere kein versprochenes Blog), sondern nur Werbung eines Übersetzungsbüros.
Ich erlaube mir daher ganz unbescheiden das Urteil, dass beide angegebenen Links im Wesentlichen nutzlos und der Verdacht des Spams durchaus nicht ohne Anlass waren.
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