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Angabe "Haushaltsnahe Dienstleistungen" und div. kleinere Fragen zu Elster

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    Angabe "Haushaltsnahe Dienstleistungen" und div. kleinere Fragen zu Elster

    Guten Tag,

    voller Stolz habe ich alleine dieses Jahr meine Steuererklärung gemacht.
    Allerdings sind noch ein paar Fragen übrig. Ich benutze das Aldi Steuerprogramm.
    Zu mir: Ich lebe in einer Eigentumswohnung und besitze noch eine zweite, vermietete Eigentumswohnung.

    Wo kann ich die Angaben "Haushaltsnahe Dienstlsietungen" machen? Für welche Wohnung mache ich das? Oder gebe ich das einfach mit ab? Beide?

    Muss ich angaben zum Kapitalvermögen wie Aktien, etc. machen? Das wird ja sowieso direkt schon alles abgezogen.

    Letztes Jahr hat mein Steuerberater bei Werbungskosten und "Aufwendung für Arbeitsmittel" pauschal 110,- angegeben sowie "Internet 50% von. 442,80" angegeben. Wie bekomme ich das ins Elster hinen? Ich komme nur auf die Eingabemaske, bei der man genaue Angaben machen muss, wann die Anschaffung getätigt wurde, etc. Oder kann das auch diesmal in "weitere Werbungskosten"
    Unter weitere Werbungskosten stand letztes Jahr die Steuerberaterkosten mit 201,-. Wenn ich das dieses Jahr (waren die gleichen KOsten) angebe, wird das halbiert wegen einem BMF-Schreiben?

    So das war's. Wenn ich es einmal gemacht habe weiß ich auch die nächsten Jahr Bescheid.

    Danke und Grüße
    Tobi

    #2
    AW: Angabe "Haushaltsnahe Dienstleistungen" und div. kleinere Fragen zu Elster

    Die haushaltsnahen Dienstleistungen kann man absetzen für eine Wohnung, die man als Eigentümer nutzt oder für eine Wohnung, die man als Mieter nutzt. Ist eine Wohnung vermietet ist ein Abzug von haushaltsnahen Dienstleistungen für den Vermieter nicht möglich bzw. auch nicht erforderlich, da Sie diese Kosten als Vermieter bereits in den Betriebskosten als Werbungskosten geltend machen.

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      #3
      AW: Angabe "Haushaltsnahe Dienstleistungen" und div. kleinere Fragen zu Elster

      Guten Abend

      Für ihre selbst genutzte Eigentumswohnung kommen die haushaltsnahen Dienstleistungen in die Zeile 74 (Hauptvordruck). In die Zeile 76 (Hauptvordruck) Handwerkerleistungen, wenn diese Kosten aufgetreten sind.

      Für die vermietete Eigentumswohnung kommen die Beträge in das Formular V+V. Sind aber in den Betriebskosten für die vermietet Wohnung schon drin.


      Die 110€ und Internetkosten können Sie in die Anlage N Zeile 47 eintragen.

      Die Steuerberaterkosten müssten eigentlich aufgeteilt werden. Also ein Betrag für die
      Anlage N und ein Betrag für die Anlage V+V. Jeweils bei den Werbungskosten. Die Beträge sollte auf der Rechnung vom Steuerberater stehen.

      Die Kapitalerträge können Sie eintragen, falls Sie z.B. Sparerpauschbetrag nicht richtig verteilt haben.

      Tschüss

      adamk.
      Zuletzt geändert von adamk.; 12.05.2013, 19:02.

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        #4
        AW: Angabe "Haushaltsnahe Dienstleistungen" und div. kleinere Fragen zu Elster

        So, die Steuererklärung ist fast fertig.
        Welche Unterlagen müssen mitgeschickt werden?
        Reicht von den "Haushaltsnahen Dienstleistungen" das Deckblatt oder das ganze Teil mit allen Aufführungen?
        Original oder Fotokopie?

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          #5
          AW: Angabe "Haushaltsnahe Dienstleistungen" und div. kleinere Fragen zu Elster

          Hallo,
          oft reichen Kopien, aber frage Dein Finanzamt - möglicherweise werden die Originale gefordert.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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