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"Anlage Kind" >>>Pflicht ?

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    "Anlage Kind" >>>Pflicht ?

    Tach, allerseits,

    meine Tochter hat in 2012 das steuerfreie Elterngeld bezogen, ihr Lebenspartner bekommt einvernehmlich das Kindergeld.
    Krankenversicherung des Kindes im Rahmen der KV der Mutter.

    Ist unter dieser Konstellation Abgabe der o.a. Anlage erforderlich?

    In einer testweise ausgefüllten Version wird ständig die Plausibilität angemeckert, weil Angaben zum Vater als nicht relevant ausgelassen wurden.

    #2
    AW: "Anlage Kind" >>>Pflicht ?

    Wenn eine Steuererklärung abgegeben wird dann sollte man tunlichst auch alle seine Kinder in Form der Anlage Kind angeben.

    Wenn es bei der Eingabe Probleme gibt, dafür ist dieses Forum da. Du müsstest halt nur noch ein bisschen spezifizierter angeben, wie sich diese Problem äußern. Also: welche Eingaben wurden getätigt, welche Fehlermeldung kommt?

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      #3
      AW: "Anlage Kind" >>>Pflicht ?

      @Elefant

      Besten Dank,

      die Angaben zum "Nicht-Ehemann" habe ich jetzt in Zeile 10 eingetragen, was akzeptiert wird.

      Die Frage nach dem KG-Anspruch (Zeile 6) müßte ich mit "Null" beantworten, da, wie oben gesagt,
      meine Tochter den Anspruch an ihren Partner abgetreten hat. Ist das richtig?

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        #4
        AW: "Anlage Kind" >>>Pflicht ?

        Den Anspruch abtreten kann man natürlich nur wenn man einen Anspruch hat. Und der beträgt pro Elternteil die Hälfte des Kindergelds.

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          #5
          AW: "Anlage Kind" >>>Pflicht ?

          Alles klar, besten Dank!

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            #6
            AW: "Anlage Kind" >>>Pflicht ?

            Noch eine Frage aufgetaucht:

            Ist meine Tochter unter den in der Threaderöffnung genannten Fakten alleinerziehend im Sinne des Steuerrechts?

            Sind in dem Zusammenhang Eintragungen in der "Anlage Kind", Zeilen 45 - 50, zu machen?

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              #7
              AW: "Anlage Kind" >>>Pflicht ?

              Schauen sie sich mal die Eingabehilfe zu den Zeile 47 und 48 an. Wenn Sie von Ihrem Lebenspartner sprechen, gehe ich mal davon aus, dass Sie auch mit ihm zusammen wohnen und das Kind gleich mit. Daher müssten Sie die Zeilen 47 und 48 bejahen und inkl. Zeile 50 ausfüllen mit dem Ergebnis, dass Ihnen der Entlastungsbetrag nicht zusteht. Also lassen Sie es am besten gleich, denn Sie sind ja auch so nicht wirklich ALLEINerziehend, oder ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: "Anlage Kind" >>>Pflicht ?

                Danke, erledigt !

                Kommentar

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