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Umsatzsteuererklärung für buchführende Unternehmen - Bemessungsgrundlage

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    Umsatzsteuererklärung für buchführende Unternehmen - Bemessungsgrundlage

    Ich habe das Problem, dass in ElsterFormular die Bemessungsgrundlage der USt immer zu vollen EUR eingegeben werden muss. Dadurch ergibt sich eine Abweichung zu meiner Unternehmensbuchführung. Leider sieht ElsterFormular keine manuelle Eingabe mit Nachkommastellen vor. Muss ich nun wirklich alles ausdrucken und manuell ausfüllen, um dieses Problem zu umgehen? Ich wünsche mir eine Korrektur der Software in diesem Punkt. Mag ja sein, dass diese Vorgehensweise für Privatanwender ausreichend ist, aber für buchführende Unternehmen ist ElsterFormular in dieser Form ungeeignet.

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung für buchführende Unternehmen - Bemessungsgrundlage

    Das hat nichts mit Elsterformular zu tun, sondern mit den seit Jahrhunderten so gestalteten Papiervordrucken, die auch so ausgefüllt werden wollen und wollten. Wenn Sie dies bisher noch ergänzt haben, war das also immer falsch. Der Punkt ist also anders herum: Sie müssen Ihrer Buchführung beibringen, dass es da im Ergebnis Mini-außerordentliche Erträge oder -aufwand gibt :-)
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung für buchführende Unternehmen - Bemessungsgrundlage

      Wieso zwingt ein überkommenes Forumular tausende Firmen dazu Ihre Centgenaue Buchführung korrigieren zu müssen? Das ist weder lustig noch logisch. Im übrigen verschwendet der deutsche Staat mit diesem Formular sehr viel Geld - sowohl in der Jahresabrechnung der Umsatzsteuer als auch bei den monatlichen Vorauszahlungen. Kombiniert mit den Zinseszinseffekten ist so eine Umgehensweise mit Steuergelden überhaupt nicht mehr zeitgemäß. Auf jeden Fall haben wir keinen Grund auf Griechenland zu zeigen, wenn wir hier so verfahren. Ist natürlich klar, dass bei so einer Einstellung keine Gedanken aufkommen können, dass dieser Mangel zeitnah abzustellen ist. Am Ende ist es wieder nur eine Fußnote im Jahresbericht des Bundesrechnungshofs. Schade!

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung für buchführende Unternehmen - Bemessungsgrundlage

        Wo ist eine Buchung von außerordentlichen Erträgen oder Aufwänden im CENTbereich irgendwo ein Problem ? Und die "Steuerverschwendung" hält sich ja wohl in geringen Grenzen, oder ? Man sollte hier nicht mit Kanonen auf Spatze schießen. Es ist in den Steuervordrucken gang und gäbe, dass meist nur volle Eurobeträge verlangt werden und daher natürlich zu runden ist. Mal geht das positiv aus, mal negativ, das gleicht sich letztlich aus.

        Und wenn ich Ihre Auffassung unterschreiben würde, was meinen Sie, wie der Steuerzahlerbund auf die Barrikaden steigen würde, weil der Fiskus plötzlich noch mehr haben wollte ... ;-) Man kann es ganz offensichtlich Niemandem Recht machen, zahlt man zu viel, ist es nicht gut, zahlt man zu wenigm, ist das auch falsch.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung für buchführende Unternehmen - Bemessungsgrundlage

          Es zwingt alle Unternehmen zu einer zusätzlichen Korrekturbuchung. Hier scheut man sich offensichtlich eine "gefühlte" Erhöhung umzusetzen, obwohl sich die Summe der Auf- und Abrundungen doch ausgleichen soll. Dabei ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, der dem Unternehmen gar nicht zusteht. Plötzlich soll daraus ein außergewöhnlicher Ertrag / Aufwand werden. Zumindest die Möglichkeit es korrekt abzurechnen, sollte gegeben sein. Ich sehe ja ein, dass viele Buchungsprogramme bereits automatisch Korrekturbuchungen vornehmen. Man muss die Eingabe der Nachkommastellen auch nicht erzwingen, aber das Formular könnte es tolerieren. Es ist einfach nur seltsam, dass modernste Werkzeuge nach überkommenen Regeln arbeiten müssen. Der Anspruch sollte doch die Korrektheit und Vollständigkeit sein.

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung für buchführende Unternehmen - Bemessungsgrundlage

            Bei vielen Leuten gibt es so oder so Rundungsdifferenzen. Alleine deswegen schon, weil diese in der Preiskalkulation für den Endverbraucher sagen, dass die Ware 100 € kosten soll, so dass als Nettoumsatz dann -theoretisch- 84,0252 € anzugeben wären. Natürlich rechnet dieser Unternehmer dann mit 84,03 €. Und das summiert sich sich bei der Vielzahl der Umsätze oder gleicht sich je nach Sichtweise auch aus. Aber im Ergebnis haben diese Leute alle Differenzen, die sie dann mit a.o. Ertrag oder Aufwand ausgleichen müssen. Was soll es also, wenn noch eine zusätzliche Ursache dazu kommt. Dass Sie jetzt zufälligerweise vielleicht immer nur Rechnungen an Unternehmer stellen und sagen 100 € zzgl. 19 € MWSt., ist jetzt nicht der Nabel der Unternehmerwelt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Umsatzsteuererklärung für buchführende Unternehmen - Bemessungsgrundlage

              Die Begründung ist also, dass man die Nachkommastellen nicht abfragt, weil es sowieso sehr oft nicht passt und Korrekturen an der Tagesordnung sind. Vermutlich muss ich mir noch vorwerfen lassen, dass ich intern nicht mit 4-Nachkommastellen rechne, um noch etwas weniger USt zahlen zu müssen. Zumindest könnte man zu diesem Schluss kommen, auch wenn ich Ihren hilfreichen Beitrag nicht polemisieren möchte.

              Exkurs: es ist also möglich unternehmensintern die Nettobeträge mit 4-Nachkommastellen zu kalkulieren und von der Summe die abzuführende USt zu berechnen. Zugleich wird in jeder Einzelrechnung der enthaltene Netto- und USt-Betrag mit 2-Nachkommastellen ausgewiesen. Ist es dann nicht so, dass hier von beziehenden Unternehmen geltend gemachten Vorsteuer-Beträge nicht exakt dem entsprechen, was die Unternehmer abführen bzw. ist deren Ust-Zugewinn dann möglicherweise niedriger als bei der Rechnung mit 2-Nachkommastellen? Mit anderen Worten: würde eine interne Festschreibung auf 2-Nachkommastellen nicht zu einer gerechteren Abführung der USt führen? Sonst bestünde doch die Möglichkeit, dass minimal mehr Vorsteuer zurückgefordert wird als minus Zugewinn eingenommen wurde? Kann man das bei dem Rechnungsvolumen einfach ignorieren?

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                #8
                AW: Umsatzsteuererklärung für buchführende Unternehmen - Bemessungsgrundlage

                sich hier im Forum für Anwender zu beschweren, bringt rein gar nichts.

                Wenden Sie sich doch an das zuständige Bundesfinanzministerium, welches für die Vordruckgestaltung zuständig ist.

                http://www.bundesfinanzministerium.de

                Vielleicht finden Sie dort ein offenes Ohr
                Mfg

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