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Anlage V/KAP - Hausgeldabrechnnung

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    Anlage V/KAP - Hausgeldabrechnnung

    Hallo zusammen,

    vorab schon mal vielen Dank für die Hilfe!

    Vorgeschichte: ich habe eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die ich vermiete. Ich hatte meine SErklärung schon ausgefüllt. Mache zum ersten Mal.

    1) Und heute ist meine Hausgeldabrechnung 2012 angekommen. Da steht ein Nachzahlungsbetrag.
    Meine erste Frage wäre zu den Zeilen 13 (Umlagen) und 46 (Hausgeld) aus der V Anlage.
    Soll ich diese Änderungen aus der Hausgeldabrechnung in meiner SErklärung 2012 berücksichtigen, da sie zu diesem Zeitraum gehören? Oder gehören sie schon zur SErklärung 2013 (Zeile 46), da ich diesen Betrag erst 2013 bezahle?

    2) In der Hausgeldabrechnung gibt es unter anderem eine Anlage "Entwicklung der Rücklagen". Da stehen Zinsen, KapErtSt und Solidaritätszuschlag. Sie gehören zum Jahr 2012. Aber ich Frage mich, ob ich eine Anlage KAV 2012 brauche, um diese Steuer zurückzukriegen? Oder kann ich sie erst im nächsten Jahr geltend machen?

    Danke und viele Grüße,
    Maxim

    #2
    AW: Anlage V/KAP - Hausgeldabrechnnung

    1. Es gilt das Zu- und Abflussprinzip. Dies bedeutet, dass die Nachzahlung in dem Jahr berücksichtigt wird, wo sie auch geleistet wurde, also 2013.

    2. Die Zinserträge gehören zum Jahr 2012. Die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge können Sie nur über die Anlage KAP 2012 zurückbekommen.

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