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Fehler in Anlage N: k e i n e regelmäßige Arbeitsstätte

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    Fehler in Anlage N: k e i n e regelmäßige Arbeitsstätte

    Hallo,

    ich habe keine regelmäßige Arbeitsstätte und habe dies unter Punkt 49 bei Werbungskosten/anlage auch angekreuzt.

    Führe ich nun die Plausibilitätsprüfung durch, kommt eine Fehlermeldung und die Aufforderung, daß ich eine Arbeitsstätte angeben soll. Dies muss damit in Zusammenhung stehen, daß ich einen Betrag bei "pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" stehen habe. Wenn ich diesen Betrag lösche, kommt auch die Fehlermeldung nicht mehr.

    Da dieser Betrag jedoch automatisch aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen wird, kann ich ihn nicht löschen, bzw. wäre ihn zu löschen ja sicherlich Betrug.

    Kann mir diesbezüglich bitte jemand helfen? Wie kann ich beide Sachen vereinigen?

    Vielen Dank & viele Grüße,

    Hans86

    #2
    AW: Fehler in Anlage N: k e i n e regelmäßige Arbeitsstätte

    Hallo,

    wenn nur in der Kurzform Angaben gemacht werden,
    darf darüber "Es ist keine regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden" kein Kreuz gemacht werden.
    Den Bereich einmal genau lesen, entweder ausführliche Angaben oder die Kurzform.

    Gruß, Basteltyp
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Fehler in Anlage N: k e i n e regelmäßige Arbeitsstätte

      Zitat von Hans86 Beitrag anzeigen
      Führe ich nun die Plausibilitätsprüfung durch, kommt eine Fehlermeldung und die Aufforderung, daß ich eine Arbeitsstätte angeben soll. Dies muss damit in Zusammenhung stehen, daß ich einen Betrag bei "pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" stehen habe. Wenn ich diesen Betrag lösche, kommt auch die Fehlermeldung nicht mehr.
      Da der Arbeitgeber offenbar eine regelmäßige Arbeitsstätte unterstellt, hat er in Nr.18 der LStB pauschalbesteuerte Zuschüsse für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte bescheinigt. Genau DANN sind aber Angaben zur Entfernungspauschale (Zeilen 32ff.) zu machen.

      Sie können dort zwar eine 1km Strecke für einen Tag angeben, damit Plausi und Berechnung laufen, aber ggf. wird das FA die Zuschüsse voll nachversteuern, weil diese zu Unrecht gezahlt wurden.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Fehler in Anlage N: k e i n e regelmäßige Arbeitsstätte

        Vielen Dank für die bereits erhaltenen Antworten.

        Ich bekomme eine monatliche Fahrtgeldpauschale für den Weg zwischen Wohnort und den verschiedenen Orten meiner beruflichen Tätigkeit. Das heißt ja nicht gleichzeitig, dass ich eine regelmäßige Arbeitsstätte habe. Oder Soll ich den Firmensitz als regelmäßige Arbeitsstätte angeben?
        Jenen bin ich allerdings nicht ein Mal angefahren.

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          #5
          AW: Fehler in Anlage N: k e i n e regelmäßige Arbeitsstätte

          dann würde ich den Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung doch löschen, aber natürlich bei steuerfreien Reisekostenerstattungen in gleicher Höhe eintragen.

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            #6
            AW: Fehler in Anlage N: k e i n e regelmäßige Arbeitsstätte

            Aber steuerfrei ist ja nicht das gleiche wie pauschalbesteuert, oder in diesem Sinne doch? Sollte ich vielleicht ein Erklärungsschreiben dazu senden? Und wo kann ich die steuerfrei ReisekostenErstattung eingeben?

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              #7
              AW: Fehler in Anlage N: k e i n e regelmäßige Arbeitsstätte

              Anlage N Zeile 50, da wo du die Kosten für die Auswärtstätigkeit geltend machst.

              Kommentar


                #8
                AW: Fehler in Anlage N: k e i n e regelmäßige Arbeitsstätte

                Vielen Dank für die Antwort!

                Dann werde ich es, sollte mir niemand mehr einen gegenteiligen Ratschlag geben so machen!

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