Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Problem mit der Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Problem mit der Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

    Guten Tag,

    Bei der Steuererklärung 2012, Anlage Kind,Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes erhalte ich dauerd die folgende Fehlermeldung, obwohl der Eintrag gemacht ist!

    >>Es wurde angegeben, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit (kein Ausbildungsverhältnis) ausübt.
    Bitte machen Sie auch Angaben zur insgesamt (vereinbarten) regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit aller Tätigkeiten im angegebenen Zeitraum.<<

    Eintragungen habe ich wie folgt gemacht:

    Z 22: ja, denn vor dem Studium hat er eine Lehre gemacht und 2 Jahre gearbeitet.

    Z 23: ja, denn er hat bis einschließlich 17.06.2012 die Technikerschule ganztägig besucht, einen guten Abschluß gemacht und anschließend sofort eine
    unbefristete Stelle bekommen.

    Z 24: ja, weil das Programm darauf besteht!!!

    Z 25: nein

    Z 26: Ja, die neue Arbeitstelle nach dem Schulabschluß, Erwerbszeitraum 18.06.2012-31.12. ???

    Z 27: 40 Std., bezieht sich eben falls auf die Arbeitsstelle nach dem Schulabschluß

    Wie schon gesagt, ist die Fehlermeldung nicht weg zu bekommen.

    Was mache ich falsch?

    MfG

    #2
    AW: Problem mit der Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

    Hallo Nanko,

    mit der Erwerbstätigkeit in Zeile 24 ist gemeint, ob das Kind während der Ausbildung nebenbei gearbeitet hat, das liegt ja offensichtlich bei dir nicht vor.
    Wenn das Kind wie du schreibst nach dem Studium übernommen wurde, fällt ja ab diesem Zeitpunkt der Kindergeldanspruch weg, also dort keine Eintragungen erforderlich.
    Kreuze also in der Zeile 24 Nein an und schau, das du die Angaben nicht bis zum 31.12.2012 gemacht hast, sondern nur bis Ausbildungsende und damit entfallen auch die Zeilen 25 und 26 und 27.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 17.05.2013, 11:09. Grund: Korrektur Rechtschreibung

    Kommentar


      #3
      AW: Problem mit der Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
      neue Version mit folgenden Eintagungen:

      Schulausbildung: Eintrag 01.01.-17.06.2012
      Z 22: Ja
      Z 23: Ja
      Z 24: Nein
      Z 25: nichts
      Z 26: nichts

      Es erscheint nach wie vor die Fehlermeldung mit der Wochenarbeitszeit !?!
      Was nun?

      MfG

      Kommentar


        #4
        AW: Problem mit der Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

        Hallo Nanko,
        da fällt mir spontan nur ein, entferne mal die Anlage Kind und gib die Daten neu ein in eine Anlage Kind, das hat in der Vergangenheit bei manchen Fehlermeldungen oft geholfen, denn die Angabe in Zeile 27 hattest du auch entfernt ?

        Tschüß
        Zuletzt geändert von holzgoe; 17.05.2013, 11:40. Grund: Rechtschreibung

        Kommentar


          #5
          AW: Problem mit der Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

          Hallo,

          Zeile 27 auch gelöscht?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Problem mit der Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

            @Figul

            ja, habe ich gemacht. Da steht auch nichts mehr.

            MfG

            Kommentar


              #7
              AW: Problem mit der Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

              Hallo Nanko,

              und mal Anlage Kind neu angelegt ?

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Problem mit der Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

                @Holgoe,
                ja, habe ich gerade neu angelegt. Gleiche Meldung wieder :-(

                Kommentar


                  #9
                  AW: Problem mit der Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

                  Und es ist sicher, dass der Fehler sich wirklich auf diese Anlage Kind bezieht? Bei mehreren Anlagen ist es nämlich keineswegs gesagt, dass das Programm bei der Plausibilitätsfehler anschließend die Anlage anzeigt, die den Fehler eigentlich verursacht.

                  Ich bekomme den Fehler nämlich in beiden Varianten nicht, weder bei der ursprünglichen (falschen) mit 22 ja, 23 ja, 24 ja, 25 nein, 26 ja mit Angabe von Zeitraum und Stunden in 27, noch bei der zweiten (richtigen) mit 22 ja, 23 ja, 24 nein und 25-27 leer.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Problem mit der Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

                    @Bobobaer,
                    mittlerweile glaube ich an einen dicken Denkfehler von mir!
                    Ist die Anlage Kind nur für's Kindergeld relevant? Falls ja, darf ich da garnichts
                    mehr eintragen weil ich/wir keinerlei Anspruch mehr auf Kindergeld haben.???

                    Mir geht es um die finanzielle Unterstützung die geleistet habe weil mein Sohn während der Technikerausbildung keinerlei Einkommen hatte und vom mageren Bafög leben musste.
                    Diesen Betrag habe in der Anlage Unterhalt eingetragen und auch dort das Einkommmen angegeben, dass mein Sohn anschließend nach der Ausbildung erziehlt hat.
                    Es muss doch eine Möglichkeit geben, diese doch erhebliche Kostenbelastung der Eltern steuerlich geltend zu machen.?

                    MfG

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Problem mit der Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

                      Hallo,

                      Die Anlage K ist relevant für Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht.
                      Hast du keinen Anspruch auf Kindergeld?
                      Der Anspruch besteht auch bei 2.Ausbildung bis zum Alter von 25 Jahren.

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Problem mit der Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

                        @Figul,
                        Es besteht leider kein Anspruch mehr.
                        Mein ältester Sohn (30) studiert weiter vom Bachelorabschluß zum Master.
                        Der 2. (28) hatte eine Berufsausbildung gemacht, mehrere Jahre gearbeitet und sich dann entschieden eine 2-jährige Weiterbildung (ganztägig) zum Techniker zu machen
                        Beide Kinder haben wir kräftig finanziell unterstützen müssen.
                        Den ältesten immer noch, der wird dieses Jahr fertig.

                        MfG

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X