Hallo Zusammen
EÜR mit ELSTER mach ich ja schon ein paar Jahre aber jetzt kommen zwei
Neuheiten auf mich zu. Ich hoffe hier mit Eurer Hilfe Erleuchtung zu finden ;-)
A) Verkauf von Anlagegütern (PKW) über dem Buchwert
1.ich verbuche den Bruttoverkaufswert des PKW in meinem EÜR Programm als
Einnahme
2.ich rechne die zeitanteilige AFA aus, also bei Verkauf im Oktober z.B. 9/12
(neues Auto wird dann ab Oktober abgeschrieben) und trage sie ins
Anlageverzeichnis Teil 2 in Spalte 6 ein.
3.ich erhalte den Restbuchwert in Spalte 8 und trage ihn in Spalte 7 ein,
Restbuchwert = 0,00 EU
4.ich trage die Summe aus Spalte 7 in Zeile 35 EÜR ein - die mindert dann meinen
Gewinn
Ist das so korrekt ?
B) Kauf eines neuen PKW mit Verrechnung von im letzten Wirtschaftsjahr nach
§ 7g EStG vorgenommenem Investionsabzugsbetrag.
Der IAZB liegt etwas über 40 % des Kaufpreises.
Zunächst eine Verständnisfrage, der § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG lautet :
(2) Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten
Wirtschaftsguts ist der für dieses Wirtschaftsgut in Anspruch genommene
Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 Prozent der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten gewinnerhöhend hinzuzurechnen;
D.h. ich weise dem FA mit einer Kopie des Kaufvertrages die Anschaffung des
Wirtschaftsgutes nach ?
Satz 2 :
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts können in dem in
Satz 1 genannten Wirtschaftsjahr um bis zu 40 Prozent, höchstens jedoch um die
Hinzurechnung nach Satz 1, gewinnmindernd herabgesetzt werden
Wie kann ich die Anschaffungskosten GEWINNMINDERND HERABSETZEN ?
Anschaffungskosten = Bemessungsgrundlage der AfA
AfA = Aufwand
Geringerer Aufwand = höherer Gewinn
Wenn ich die Anschaffungskosten MINDERE dann ERHÖHE ich doch den Gewinn
oder nicht?
Oder heisst gewinnmindernd herabgesetzt werden so etwas wie SonderAfA ?
In den Erläuterung zu Spalte 3 steht : In der Spalte „Zugänge“ sind die
Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten oder dem
Einlagewert, ggf. vermindert um übertragene Rücklagen, Zuschüsse oder
Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 EStG, einzutragen.
Wenn ich hier etwas von den Anschaffungskosten abziehe und die IAZB zu
meinem Gewinn hinzugerechnet wird dann würde sich mein Gewinn doch doppelt
erhöhen ?
So würde ich ( mit eurer Hilfe ) vorgehen
1. ich weise dem FA die Anschaffung mit einer Kopie des Kaufvertrages nach,
mein Gewinn für 2013 erhöht sich um den IAZB.
2. Spalte 1 : Kennzeichen
3. Spalte 2 : Nettokaufpreis
4. Spalte 3 : bleibt frei
5. Spalte 4 : Tja das ist die grosse FRAGE
und wenn ich hier etwas von den Anschaffungskosten abziehen
muss dann
1. Den vollen IAZB
oder
2. 40 % der Anschaffungskosten
6. Spalte 5 : ggf. SonderAfA
7. Spalte 6 : Anschaffungskosten ( evtl - Minderungsbetrag) / 6 Jahre / 12*3 =
AfA 2012
Oder trage ich den IAZB / die 40 % als Herabsetzgsbetrag in die Zeile 32 ein ?
Aber was soll dann die Erläuterung in der Spalte 3 Anlageverz ?
Danke für Eure Mitwirkung
Gruss
die Fahrschule
EÜR mit ELSTER mach ich ja schon ein paar Jahre aber jetzt kommen zwei
Neuheiten auf mich zu. Ich hoffe hier mit Eurer Hilfe Erleuchtung zu finden ;-)
A) Verkauf von Anlagegütern (PKW) über dem Buchwert
1.ich verbuche den Bruttoverkaufswert des PKW in meinem EÜR Programm als
Einnahme
2.ich rechne die zeitanteilige AFA aus, also bei Verkauf im Oktober z.B. 9/12
(neues Auto wird dann ab Oktober abgeschrieben) und trage sie ins
Anlageverzeichnis Teil 2 in Spalte 6 ein.
3.ich erhalte den Restbuchwert in Spalte 8 und trage ihn in Spalte 7 ein,
Restbuchwert = 0,00 EU
4.ich trage die Summe aus Spalte 7 in Zeile 35 EÜR ein - die mindert dann meinen
Gewinn
Ist das so korrekt ?
B) Kauf eines neuen PKW mit Verrechnung von im letzten Wirtschaftsjahr nach
§ 7g EStG vorgenommenem Investionsabzugsbetrag.
Der IAZB liegt etwas über 40 % des Kaufpreises.
Zunächst eine Verständnisfrage, der § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG lautet :
(2) Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten
Wirtschaftsguts ist der für dieses Wirtschaftsgut in Anspruch genommene
Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 Prozent der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten gewinnerhöhend hinzuzurechnen;
D.h. ich weise dem FA mit einer Kopie des Kaufvertrages die Anschaffung des
Wirtschaftsgutes nach ?
Satz 2 :
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts können in dem in
Satz 1 genannten Wirtschaftsjahr um bis zu 40 Prozent, höchstens jedoch um die
Hinzurechnung nach Satz 1, gewinnmindernd herabgesetzt werden
Wie kann ich die Anschaffungskosten GEWINNMINDERND HERABSETZEN ?
Anschaffungskosten = Bemessungsgrundlage der AfA
AfA = Aufwand
Geringerer Aufwand = höherer Gewinn
Wenn ich die Anschaffungskosten MINDERE dann ERHÖHE ich doch den Gewinn
oder nicht?
Oder heisst gewinnmindernd herabgesetzt werden so etwas wie SonderAfA ?
In den Erläuterung zu Spalte 3 steht : In der Spalte „Zugänge“ sind die
Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten oder dem
Einlagewert, ggf. vermindert um übertragene Rücklagen, Zuschüsse oder
Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 EStG, einzutragen.
Wenn ich hier etwas von den Anschaffungskosten abziehe und die IAZB zu
meinem Gewinn hinzugerechnet wird dann würde sich mein Gewinn doch doppelt
erhöhen ?
So würde ich ( mit eurer Hilfe ) vorgehen
1. ich weise dem FA die Anschaffung mit einer Kopie des Kaufvertrages nach,
mein Gewinn für 2013 erhöht sich um den IAZB.
2. Spalte 1 : Kennzeichen
3. Spalte 2 : Nettokaufpreis
4. Spalte 3 : bleibt frei
5. Spalte 4 : Tja das ist die grosse FRAGE
und wenn ich hier etwas von den Anschaffungskosten abziehen
muss dann
1. Den vollen IAZB
oder
2. 40 % der Anschaffungskosten
6. Spalte 5 : ggf. SonderAfA
7. Spalte 6 : Anschaffungskosten ( evtl - Minderungsbetrag) / 6 Jahre / 12*3 =
AfA 2012
Oder trage ich den IAZB / die 40 % als Herabsetzgsbetrag in die Zeile 32 ein ?
Aber was soll dann die Erläuterung in der Spalte 3 Anlageverz ?
Danke für Eure Mitwirkung
Gruss
die Fahrschule
Kommentar