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    Schiffsfonds

    Gewinn (kein Veräußerungsgewinn enthalten) wird ausschließlich nach § 5a EStG (Tonnagenbesteuerung) festgestellt u. laut Feststellungsbescheid auch die Gewerbesteuerermäßigung nach § 35 EStG.
    Darf ich die Gewerbesteuerermäßigung dann überhaupt im Sachbereich 44 Kennzahlen 64 u. 66 eintragen, weil gem. § 5a (5) Satz 1 (vormals Satz 2) EStG ist § 35 EStG nicht anzuwenden.
    Was geht vor, Bindungswirkung des Grundlagenbescheids o. gesetzliche Regelung?

    #2
    AW: Schiffsfonds

    Bindungswirkung des Feststellungsbescheides geht vor.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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