In EKSt Zeile 46 auf Seite 2 kann man die Sonderausgaben angeben, aber ohne Nachkommastellen (z.B. 200 EUR). In der Anlage N wird man in Zeile 6 nach der Kirchensteuer mit Nachkommastellen gefragt (z.B. 200,16 EUR). Danach beschwert sich die Plausibilitätsprüfung darüber, dass die angegebenen Sonderausgaben zu klein wären. Man ist gezwungen die Eingabe in Anlage N Zeile 6 immer ohne Nachkommastellen vorzunehmen, um diese Plausibilitätsprüfung zu bestehen.
Liegt hier ein Fehler in ElsterForm vor?
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