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Kirchensteuer falsch eingetragen

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    Kirchensteuer falsch eingetragen

    Hallo,

    ich habe unseren Einkommensteuerbescheid für 2012 bekommen und festgestellt, dass die Kirchensteuer anders berechnet wurde, als ich angegeben habe. Ich habe bei "erstatttete Kirchensteuer 2012" nichts angegeben, weil wir für 2012 keine Erstattung hatten, sondern 20 Euro nachzahlen mussten. Das Finanzamt verrechnet mir aber 197 Erstattung (was mit der gezahlten Kirchensteuer für 2012 dann 128 Euro Erstattungsüberhang ergibt). Beim durchsehen meiner Unterlagen habe ich leider festgestellt, dass die 197 Euro Erstattung aus dem Kircheneinkommensteuerbescheid von 2010 stammen, die aber erst 2012 ausgezahlt wurden (weil ich die Steuererklärung so spät gemacht habe). Also hat das Finanzamt wohl recht. Aber: Ich habe die 197 Euro Erstattung schon bei meiner Einkommensteuererklärung von 2011 angegeben, weil der Kirchensteuerbescheid ja von 2010 war (habe nicht gewusst, dass das Datum der Auszahlung zählt). Und die 197 Euro wurden im Einkommensteuerbescheid für 2011 auch verrechnet. Da hat das Finanzamt dann nicht geschaut, ob der Wert stimmt. Denn im Jahr 2010 habe ich überhaupt keine Kirchensteuer erstattet bekommen (wenn man nach dem Datum der Auszahlung geht). Habe ich da jetzt einfach Pech gehabt? Gegen den Bescheid von 2011 kann ich ja nichts mehr machen. Heißt das, das Finanzamt darf immer zu seinen Gunsten berechnen? Jetzt muss ich 2 x für die selbe Kirchensteuererstattung draufzahlen.

    Danke, mfG

    #2
    AW: Kirchensteuer falsch eingetragen

    Bis man das mal kapiert hat

    Wie du schon erkannt hast, gilt hier auch das Zufluss- und Abflussprinzip.

    Du solltest einfach mal mit deinem Finanzamt Kontakt aufnehmen.
    Dem FA liegen ja die Daten der Kirchensteuer eigentlich vor. Wenn dem so ist, dass das FA nicht richtig gearbeitet hat und vielleicht einfach übersehen oder vergessen hat das bei der Veranlagung zu überprüfen, dann kann man dabei von einer offenbaren Unrichtigkeit ausgehen (129 AO) - zumal die Daten dem FA eben schon bekannt sein dürften. Da gibts dann trotz Ablauf der Einspruchsfrist noch Korrekturmöglichkeiten des Bescheids. Ich würde einfach mal anschreiben. Verlieren kannst du nichts und es ist ja offensichtlich, dass du doppelt gezahlt hast.

    Probiers einfach mal.

    Gruß

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      #3
      AW: Kirchensteuer falsch eingetragen

      Na, offenbare Unrichtigkeit wohl kaum, kein rein mechanischer Fehler. § 174 Abs. 1 AO dürfte eher passen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Kirchensteuer falsch eingetragen

        >>>Heißt das, das Finanzamt darf immer zu seinen Gunsten berechnen?

        Das Finanzamt hat nichts zu seinen Gunsten berechnet. Sondern DU hast etwas zu deinen UNGusten angegeben.

        Das FA ist nicht verpflichtet alle Punkte in einer Steuererklärung zu prüfen. Die Steuererklärungen werden teilweiße nur punktuell geprüft.

        Wie Picard777 schon sagte, § 174 Abs. 1 AO dürfte die einzigste Vorschrift sein, mit der man den Steuerbescheid 2011 evtl. noch ändern könnte.
        Mfg

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