Hallo,
ich habe unseren Einkommensteuerbescheid für 2012 bekommen und festgestellt, dass die Kirchensteuer anders berechnet wurde, als ich angegeben habe. Ich habe bei "erstatttete Kirchensteuer 2012" nichts angegeben, weil wir für 2012 keine Erstattung hatten, sondern 20 Euro nachzahlen mussten. Das Finanzamt verrechnet mir aber 197 Erstattung (was mit der gezahlten Kirchensteuer für 2012 dann 128 Euro Erstattungsüberhang ergibt). Beim durchsehen meiner Unterlagen habe ich leider festgestellt, dass die 197 Euro Erstattung aus dem Kircheneinkommensteuerbescheid von 2010 stammen, die aber erst 2012 ausgezahlt wurden (weil ich die Steuererklärung so spät gemacht habe). Also hat das Finanzamt wohl recht. Aber: Ich habe die 197 Euro Erstattung schon bei meiner Einkommensteuererklärung von 2011 angegeben, weil der Kirchensteuerbescheid ja von 2010 war (habe nicht gewusst, dass das Datum der Auszahlung zählt). Und die 197 Euro wurden im Einkommensteuerbescheid für 2011 auch verrechnet. Da hat das Finanzamt dann nicht geschaut, ob der Wert stimmt. Denn im Jahr 2010 habe ich überhaupt keine Kirchensteuer erstattet bekommen (wenn man nach dem Datum der Auszahlung geht). Habe ich da jetzt einfach Pech gehabt? Gegen den Bescheid von 2011 kann ich ja nichts mehr machen. Heißt das, das Finanzamt darf immer zu seinen Gunsten berechnen? Jetzt muss ich 2 x für die selbe Kirchensteuererstattung draufzahlen.
Danke, mfG
ich habe unseren Einkommensteuerbescheid für 2012 bekommen und festgestellt, dass die Kirchensteuer anders berechnet wurde, als ich angegeben habe. Ich habe bei "erstatttete Kirchensteuer 2012" nichts angegeben, weil wir für 2012 keine Erstattung hatten, sondern 20 Euro nachzahlen mussten. Das Finanzamt verrechnet mir aber 197 Erstattung (was mit der gezahlten Kirchensteuer für 2012 dann 128 Euro Erstattungsüberhang ergibt). Beim durchsehen meiner Unterlagen habe ich leider festgestellt, dass die 197 Euro Erstattung aus dem Kircheneinkommensteuerbescheid von 2010 stammen, die aber erst 2012 ausgezahlt wurden (weil ich die Steuererklärung so spät gemacht habe). Also hat das Finanzamt wohl recht. Aber: Ich habe die 197 Euro Erstattung schon bei meiner Einkommensteuererklärung von 2011 angegeben, weil der Kirchensteuerbescheid ja von 2010 war (habe nicht gewusst, dass das Datum der Auszahlung zählt). Und die 197 Euro wurden im Einkommensteuerbescheid für 2011 auch verrechnet. Da hat das Finanzamt dann nicht geschaut, ob der Wert stimmt. Denn im Jahr 2010 habe ich überhaupt keine Kirchensteuer erstattet bekommen (wenn man nach dem Datum der Auszahlung geht). Habe ich da jetzt einfach Pech gehabt? Gegen den Bescheid von 2011 kann ich ja nichts mehr machen. Heißt das, das Finanzamt darf immer zu seinen Gunsten berechnen? Jetzt muss ich 2 x für die selbe Kirchensteuererstattung draufzahlen.
Danke, mfG
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