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Rente aus einem anderem EU-Land

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    Rente aus einem anderem EU-Land

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem bzw. Frage. Ein Bekannter von mir bekommt seit Ende 2011 eine kleine Rente aus der Slowakischen Republik. Es handelt sich hierbei um eine gewöhnliche Altersrente des Staates.

    Meine Frage ist nun, wie wird diese hier in Deutschland besteuert? Unterliegt die Rente dem Progressionsvorbehalt oder muss die Rente in der Anlage R (Rente aus ausländischen Rentenverträgen?) angegeben werden?

    Mfg

    #2
    AW: Rente aus einem anderem EU-Land

    Wenn der Wohnsitz ausschliesslich in der Bundesrepublik Deutschland ist regelt das Doppelbesteuerungsrecht die Besteuerung der Renten. Im Regelfall steht dies dann dem Wohnsitzstaat zu.

    http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/steuererklaerung/doppelbesteuerung/

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