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Zahlung von Pro Familia

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    Zahlung von Pro Familia

    Hallo,
    wir haben im Jahr 2012 450€ von ProFamilia erhalten. Es heisst ja immer, dass diese Zahlung steuerfrei ist. Muss man sie dennoch in der EST2012 angeben?? Nicht das es sich auf den Steuersatz oder sowas auswirkt.

    Ich glaube bisher, dass ich die Zahlung "verschweigen" kann. Ist dies richtig??

    Danke an alle.

    MR_M

    #2
    AW: Zahlung von Pro Familia

    Wenn Du bei Pro Familia beschäftigt bist und es sich bei den 450 um einen Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte handelt, dann musst Du das in der Anlage N angeben.

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      #3
      AW: Zahlung von Pro Familia

      Vielen Dank für die Antwort :-)

      Da ich nicht dort arbeite, es somit "nur" eine Zugabe dieser Stiftung war, und du dies sicherlich auch so verstanden hast, lasse ich es also mal weg.

      Gruß
      Zuletzt geändert von mr_mwn; 20.05.2013, 17:09.

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        #4
        AW: Zahlung von Pro Familia

        Ich dachte dass Pro Familia eine Beratungsinstitution wäre. Dass dort Geld verteilt wird ist mir nicht klar gewesen. Und ich weiß auch nicht, f ü r w a s man dort Geld bekommt. Denn d a s wäre ja dann evtl. wichtig für die Steuererklärung.

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          #5
          AW: Zahlung von Pro Familia

          Sorry, ich dachte das kennt man.

          Ganz kurz:

          Finanzschwache Familien können bei ProFamilia einen einmaligen Zuschuss erhalten. dieser wird Einkommensabhänging berechnet, und muss für zB die Erstausstattung eines Kinderzimmers oder sowas benutzt werden. Der pro familia-Bundesverband wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert. Es gibt noch zig andere gute Dinge die man dort erledigen kann, aber das würde den Rahmen sprengen ;-)

          Wir haben diese Einmalzahlung erhalten für die Anschaffung eines Kinderwagens, Kinderklamotten und -ausstattung (Fläschen, Windeln,...)


          Ändert das die Lage?? Wenn ja, wohin mit den Zahlen??

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            #6
            AW: Zahlung von Pro Familia

            Danke für die Information!

            Nachdem es sich nicht um eine Lohnersatzleistung handelt, hat diese in der Tat nix in der Steuererklärung zu suchen.

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