Ich bearbeite derzeit für die Körperschaftssteuererklärung eines nicht-gemeinnützigen Vereins das Formular KSt 1 B.
Den Gewinn aus Gewerbebetrieb übernehme ich einfach aus der EÜR, aber was ist mit den Mitgliedsbeiträgen? Müssen die unter "Einnahmen aus wiederkehrenden Bezügen" angegeben werden oder wo tauchen die auf?
Den Gewinn aus Gewerbebetrieb übernehme ich einfach aus der EÜR, aber was ist mit den Mitgliedsbeiträgen? Müssen die unter "Einnahmen aus wiederkehrenden Bezügen" angegeben werden oder wo tauchen die auf?