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Anlage V - Zeile 33 - AFA - Wie werden die Anschaffungskosten ermittelt?

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    Anlage V - Zeile 33 - AFA - Wie werden die Anschaffungskosten ermittelt?

    A hat vor 6,5 Jahren eine Wohnung gekauft und diese die ersten 5 Jahre selbst bewohnt. Seit 1,5 Jahren ist die Wohnung vermietet. Wie ermitteln sich die Anschaffungskosten als Basis für die Berechnung der Werbungskosten?
    1) Kaufpreis aus damaligen Notarvertrag?
    2) Können damalige Nebenkosten für Notar, Gunderwerbsteuer ... hinzugrechnet werden?
    ..... wie ist vorzugehen ? Freue mich über jede Rückmeldung.
    Danke golfesel

    #2
    AW: Anlage V - Zeile 33 - AFA - Wie werden die Anschaffungskosten ermittelt?

    Grundsätzlich sind die damaligen Aufwendungen (Kaufpreis lt. Kaufvertrag, Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Auflassungsvormerkung, Maklergebühren etc.) massgebend.

    Weitere Informationen finden Sie auch hier:

    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/abschreibung-nach-eigennutzung.html

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      #3
      AW: Anlage V - Zeile 33 - AFA - Wie werden die Anschaffungskosten ermittelt?

      Danke! .... kann man die Gesamtkosten die im Notarvertrag stehen oder muß man Grund/Boden und Gebäude trennen.Wenn ja - wie macht man das wenn es im Notarvertrag nicht seperat angegeben ist?
      Danke golfesel

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        #4
        AW: Anlage V - Zeile 33 - AFA - Wie werden die Anschaffungskosten ermittelt?

        Der Grund und Boden und die darauf entfallenden Anschaffungsnebenkosten gehören nicht zur Abschreibungsbemessungsgrundlage. In dem Link ist auch ein Hinweis enthalten, wie Sie vorgehen können. Der einfachere Weg ist der, dass Sie Ihr zuständiges Finanzamt fragen. Dies kennt die örtlichen Verhältnisse und kann Ihnen sicherlich weiterhelfen.

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