Hallo,
ich habe ein abgeschlossenes Studium hinter mir und bin seit Mai 2011 an einer Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. Als solcher habe ich für die Jahre 2011 und 2012 eine Einkommensteuererklärung eingereicht. In einem Gespräch mit Kollegen habe ich nun erfahren, dass man Kosten für ein Studium (z.B. Studiengebühren) eventuell durch Verlustvortrag als Werbungskosten auch in Jahren ohne Einkommen geltend machen, sofern es sich um ein Zweitstudium handelt, welches als direkte Vorbereitung zur aktuellen Berufsausbildung dient. Da ich in den letzten beiden Jahren vor meiner Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter einen konsekutiven Masterstudiengang studiert habe, sollte diese Vorraussetzung gegeben sein.
Nun zu meiner Frage: Bei den Einkommensteuererklärungen 2011 und 2012 (für das Jahr 2012 gab es noch keinen Bescheid) habe ich keine Angaben zu meinem Masterstudium gemacht, da ich noch keine Kenntnis von der Möglichkeit des Verlustvortrages hatte. Ist es möglich, jetzt noch rückwirkend eine Steuererklärung für die Jahre 2009 und 2010 abzugeben, in denen ich die Kosten des Studiums als Werbungskosten angebe und diese dann auf die aktuelle Steuererklärung von 2012 oder die nächste im Jahre 2013 anrechnen zu lassen, oder habe ich da keine Chance mehr?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
ich habe ein abgeschlossenes Studium hinter mir und bin seit Mai 2011 an einer Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. Als solcher habe ich für die Jahre 2011 und 2012 eine Einkommensteuererklärung eingereicht. In einem Gespräch mit Kollegen habe ich nun erfahren, dass man Kosten für ein Studium (z.B. Studiengebühren) eventuell durch Verlustvortrag als Werbungskosten auch in Jahren ohne Einkommen geltend machen, sofern es sich um ein Zweitstudium handelt, welches als direkte Vorbereitung zur aktuellen Berufsausbildung dient. Da ich in den letzten beiden Jahren vor meiner Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter einen konsekutiven Masterstudiengang studiert habe, sollte diese Vorraussetzung gegeben sein.
Nun zu meiner Frage: Bei den Einkommensteuererklärungen 2011 und 2012 (für das Jahr 2012 gab es noch keinen Bescheid) habe ich keine Angaben zu meinem Masterstudium gemacht, da ich noch keine Kenntnis von der Möglichkeit des Verlustvortrages hatte. Ist es möglich, jetzt noch rückwirkend eine Steuererklärung für die Jahre 2009 und 2010 abzugeben, in denen ich die Kosten des Studiums als Werbungskosten angebe und diese dann auf die aktuelle Steuererklärung von 2012 oder die nächste im Jahre 2013 anrechnen zu lassen, oder habe ich da keine Chance mehr?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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