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Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

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    Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

    Hallo,
    ich habe ein abgeschlossenes Studium hinter mir und bin seit Mai 2011 an einer Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. Als solcher habe ich für die Jahre 2011 und 2012 eine Einkommensteuererklärung eingereicht. In einem Gespräch mit Kollegen habe ich nun erfahren, dass man Kosten für ein Studium (z.B. Studiengebühren) eventuell durch Verlustvortrag als Werbungskosten auch in Jahren ohne Einkommen geltend machen, sofern es sich um ein Zweitstudium handelt, welches als direkte Vorbereitung zur aktuellen Berufsausbildung dient. Da ich in den letzten beiden Jahren vor meiner Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter einen konsekutiven Masterstudiengang studiert habe, sollte diese Vorraussetzung gegeben sein.
    Nun zu meiner Frage: Bei den Einkommensteuererklärungen 2011 und 2012 (für das Jahr 2012 gab es noch keinen Bescheid) habe ich keine Angaben zu meinem Masterstudium gemacht, da ich noch keine Kenntnis von der Möglichkeit des Verlustvortrages hatte. Ist es möglich, jetzt noch rückwirkend eine Steuererklärung für die Jahre 2009 und 2010 abzugeben, in denen ich die Kosten des Studiums als Werbungskosten angebe und diese dann auf die aktuelle Steuererklärung von 2012 oder die nächste im Jahre 2013 anrechnen zu lassen, oder habe ich da keine Chance mehr?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    #2
    AW: Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

    Wenn noch kein bestandskräftiger Bescheid für 2009 und 2010 vorliegt, kann noch eine Steuererklärung abgegeben werden. 2009 verjährt zum 31.12.2013.

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      #3
      AW: Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

      Liebe Foren-Nutzer,

      ich habe eine sehr ähnliche Frage bezüglich der Ansetzung der Werbungskosten für ein Zweitstudium über den Verlustvortrag. Ich mache meine Steuererklärung mit Elster.

      Welcher Fall liegt bei mir vor?
      In 2010 und 2011 habe ich ein Master-Studium absolviert und ein sehr geringes Einkommen erzielt. Für diese Jahre habe ich bis jetzt noch keine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Das Master-Studium hat unmittelbaren Bezug zu meiner jetzigen beruflichen Tätigkeit. Die für 2010 und 2011 entstandenen Kosten für das Zweistudium (Miete für Studienwohnung, Studiengebühren) bewirken, dass ich für beide Jahre negative Einkünfte erzielt habe. Über den Verlustvortrag möchte ich die negativen Einkünfte in den Jahren 2010/2011 nun in meiner Einkommensteuererklärung für 2013 geltend machen.

      Was habe ich bis jetzt gemacht?
      Für 2010, 2011 und 2013 habe ich jeweils eine Einkommensteuererklärung gemacht. In 2010 und 2011 habe ich die Studienkosten als Werbungskosten (Anlage N) unter Fortbildungskosten erfasst, zudem ein Häckchen bei Einkommenssteuererklärung und Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gesetzt. Das Häckchen mit dem Verlustvortrag habe ich für 2013 nicht gesetzt.

      Meine Fragen sind:
      Wie weiß das Finanzamt, dass ich den Verlust für die Jahre 2010/2011 nachträglich für 2013 geltend machen will? Muss ich hier noch etwas zusätzlich in Elster angeben, damit die Verluste geltend gemacht werden können?

      Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe!

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        #4
        AW: Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

        im Prinzip reicht was sie gemacht haben. Sie dürften Bescheide über den verbleibenden Verlustvortrag zum 31.12.10 und 31.12.11 bekommen. Diese Verluste werden dann mit künftigen Jahren verrechnet.

        Aber: Das erste künftige Jahr ist 2012. Zuerst erfolgt die Verrechnung mit 2012. Wenn dann zum 31.12.12 Verluste übrig bleiben, kann eine Verrechnung mit 13 erfolgen.

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          #5
          AW: Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

          Vielen Dank für die Antwort.

          Es ist so, dass ich für 2012 bereits einen Steuerbescheid vorliegen habe, den Verlustvortrag von 2010 und 2011 aber nicht geltend gemacht habe. Ist es dennoch möglich den Verlustvortrag irgendwie geltend zu machen?

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            #6
            AW: Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

            das dürfte das FA von sich aus machen. Warten sie einfach ab.

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              #7
              AW: Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

              Wenn ich Ihre Anmerkung richtig interpretiere meinen Sie, dass der Verlustvortrag für 2012 gemacht wird, obwohl ich hier bereits einen Bescheid vorliegen habe? Die nachträglich Steuerersparnis wird mir dann gutgeschrieben im Bescheid 2013?

              Danke!

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                #8
                AW: Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

                nein. Sie dürften einen geänderten Bescheid für 2012 erhalten. Wenn nicht, sollten Sie den, nachdem Sie den Bescheid über den Verlustvortrag haben, nochmal beantragen. Erst wenn dann noch Verlust übrig bleibt, wirkt sich das überhaupt auf 2013 aus.

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                  #9
                  AW: Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

                  Heißt das auch, dass ich für 2012 ggf. noch etwas rückwirkend erstattet bekomme?

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                    #10
                    AW: Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

                    Hallo hschaeck,

                    hast du denn 2012 überhaupt Steuern gezahlt, sprich: Lag dein Einkommen über dem Grundfreibetrag?

                    Das ist eine ganz entscheidende Frage und führt im Ergebnis oft dazu, dass die ganze Sache mit den Werbungskosten nichts bringt.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

                      Zitat von hschaeck Beitrag anzeigen
                      Heißt das auch, dass ich für 2012 ggf. noch etwas rückwirkend erstattet bekomme?
                      Das ist möglich.

                      Die Verlustfeststellung für 11/12 hat für das FA Bindungswirkung, und es müsste daraufhin den ESt-Bescheid 2012 ändern. Ob das zu einer Rückerstattung führt, können wir nicht sagen.

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                        #12
                        AW: Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

                        Hallo Stefan,

                        ja, in 2012 habe ich gearbeitet und Steuern gezahlt, für das Jahr liegt ein Steuerbescheid vor.

                        VG

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                          #13
                          AW: Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

                          Hallo,

                          dann könnte dein Verlustvortrag aus 2011 für das Jahr 2012 verpufft sein

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

                            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                            dann könnte dein Verlustvortrag aus 2011 für das Jahr 2012 verpufft sein
                            Inwiefern?

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                              #15
                              AW: Vorlustvortrag für Zweitstudium rückwirkend geltend machen?

                              Hallo,

                              >>>dann könnte dein Verlustvortrag aus 2011 für das Jahr 2012 verpufft sein

                              Nee, verpufft nicht (zumindest nicht komplett, mindestens die in 2012 gezahlten Steuern können erstattet werden).
                              Problematisch ist aber immer der Grundfreibetrag.

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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