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Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

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    #16
    AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

    Zitat von Kent Beitrag anzeigen
    Sie müssen in KAP nur die Zeile 60 ankreuzen. Das FA kennt die Höhe des Verlustvortrages und nimmt dann die Verrechnung automatisch vor. Den Verlustvortrag selbst können Sie nicht eintragen.
    In der KAP 2014 sieht die Zeile 60 anders aus. Wo mache ich das Kreuz 2014?

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      #17
      AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

      gar nicht, die Verluste waren i. d. R. nur bis 31.12.13 verrechenbar.

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        #18
        AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

        Hallo,

        >>>In der KAP 2014 sieht die Zeile 60 anders aus. Wo mache ich das Kreuz 2014?

        Gar nicht, die Altverlustverrechnung ist 2013 ausgelaufen.

        Wenn es um Neuverluste* geht: Das muss nicht beantragt werden.

        *Neuverlust = Kauf ab 2009, und Verlust realisiert (=Wertpapier verkauft oder eingelöst)

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #19
          AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          gar nicht, die Verluste waren i. d. R. nur bis 31.12.13 verrechenbar.
          Ich habe sie jedes Jahr mit eingereicht und jeweils einen neuen Bescheid bekommen.
          So habe ich aktuell einen Bescheid vom August 2014 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.


          Übertrag verbleibender Verluste i.S.d. § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung. xy,- Euro

          Erläuterungen:
          Verbleibende Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können bis 2013 auf Antrag auch mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
          Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist haben Sie die Möglichkeit, einen solchen Antrag nachzuholen und bisher nicht erklärte Veräußerungsgewinne aus Kapitalvermögen nachzuerklären.

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            #20
            AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

            naja, also. Das heißt doch, dass sie 2014 nicht mehr verrechenbar sind.

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              #21
              AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

              Zitat von Aarnee Beitrag anzeigen
              Erläuterungen:
              Verbleibende Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können bis 2013 auf Antrag auch mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
              Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist haben Sie die Möglichkeit, einen solchen Antrag nachzuholen und bisher nicht erklärte Veräußerungsgewinne aus Kapitalvermögen nachzuerklären.
              Das sagt doch eigentlich alles. Verrechnen mit Gewinnen aus Kapitalvermögen geht nicht mehr. Verfallen ist der Verlustvortrag jedoch nicht. Er lässt sich z.B. weiterhin mit Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilien, Gold etc. innerhalb der jeweiligen Spekulationsfrist verrechnen.

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                #22
                AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

                Hallo zusammen,

                ich bin neu hier im Forum und habe zu diesem Beitrag eine Frage.

                Es gibt bei mir folgende Konstellation:

                Ich habe bei einer Bank A) ca. 5.000 Euro Aktienverlusttopf und ca. 15.000 Euro sonstiger Verlusttopf (Fonds etc).
                Diese habe ich mir bescheinigen lassen.

                Nun habe ich im Jahr 2015 bei einem CFD Broker (Sitz in England, er führt keine Abgeltungssteuer ab) ca. 10.000 Euro
                Gewinn erwirtschaftet. Darüber gibt es eine Art Kontoabrechnung/Auszug als Nachweis. Diese Erträge müsste ich meiner Meinung
                nach nun beim Finanzamt angeben, da diese versteuert werden müssen.

                Deshalb möchte ich die Verluste der Bank A ebenfalls beim FA angeben, damit dies verrechnet werden kann. (sonstiger Verlusttopf vs.
                CFD Gewinne)

                Soweit müsste ich richtig liegen. Aber: Was passiert mit den restlichen 5.000 Euro Aktienverlusttopf und 5.000 Euro sonstiger Verlusttopf der noch übrig ist?
                Bleiben die Werte einfach beim Finanzamt für die Folgejahre für eventuelle weitere Erträge gespeichert? Wenn ja, wielang?

                Danke für Ihre/Eure Hilfe.

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                  #23
                  AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

                  Hallo,

                  >>>Deshalb möchte ich die Verluste der Bank A ebenfalls beim FA angeben, damit dies verrechnet werden kann. (sonstiger Verlusttopf vs.
                  CFD Gewinne)

                  Warum "möchte"? Du musst, sonst verfallen die Verluste.


                  >>>Bleiben die Werte einfach beim Finanzamt für die Folgejahre für eventuelle weitere Erträge gespeichert?

                  Ja, auch das Finanzamt führt praktisch eine Art Verlusttopf, nennt sich Verlustvortrag. Und darüber gibt es dann jedes Jahr einen Feststellungsbescheid.


                  >>>Wenn ja, wielang?

                  Nach aktueller EStG unbegrenzt lange.
                  Allerdings werden jedes Jahr die Gewinne aus Kapitalanlagen verrechnet, und zwar vor dem Sparer-Pauschbetrag.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #24
                    AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

                    Hallo,

                    ich möchte mich hier mal mit einer Frage anschließen:

                    Ich habe die Tage meinen Feststellungsbescheid über die verbleibenden Verluste (KAP) für 2014 bekommen.

                    Ein Feststellungsbescheid führt soweit ich weiß zur Pflicht im Folgejahr eine Steuererklärung abzugeben.
                    Nun das hatte ich ohnehin vor, dies habe ich auch gerade gemacht (bzw. diese soweit vorbereitet, noch nicht abgegeben). In dieser habe ich aber bisher nur den Mantelbogen und Anlage N ausgeüllt und würde KAP weglassen. Hintergrund: Bin Student (Master) ohne Einkommen (außer Mini-Job) und habe meine Studienkosten, Bewerbungskosten, Fahrtkosten etc. angegeben. Kapitalerträge hatte ich in 2015 nur geringe (2xx,yy), die daher unter Sparerpauschbetrag fallen. Für mich hätte die Anlage KAP also dieses Jahr keinen Nutzen.

                    Führt die Pflicht eine Steuererklärung aufgrund Verlustfeststellung (KAP) abzugeben auch auch zur Pflicht Anlage KAP anzugeben? Oder kann ich diese weglassen?

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                      #25
                      AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

                      Hallo,

                      >>>Führt die Pflicht eine Steuererklärung aufgrund Verlustfeststellung (KAP) abzugeben auch auch zur Pflicht Anlage KAP anzugeben? Oder kann ich diese weglassen?

                      Meines Erachtens ja.

                      Und ich zitiere mich mal selbst: Allerdings werden jedes Jahr die Gewinne aus Kapitalanlagen verrechnet, und zwar vor dem Sparer-Pauschbetrag.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

                        Zitat von Sarah91 Beitrag anzeigen
                        Führt die Pflicht eine Steuererklärung aufgrund Verlustfeststellung (KAP) abzugeben auch auch zur Pflicht Anlage KAP anzugeben? Oder kann ich diese weglassen?
                        Wenn es ansonsten keine Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP gibt, muss m.E. auch in diesem Fall keine KAP abgegeben werden. Der Verlustvortrag könnte dann in den Folgejahren durch Abgabe der KAP ausgenutzt werden.

                        Eine Korrekturveranlagung aufgrund von Verlusten bzw. Verlustvorträgen ist immer eine Wahlveranlagung zur Abgeltungsteuer (sog. kleine Veranlagungsoption).
                        mfg. - Kent

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                          #27
                          AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

                          Hallo,

                          >>>Wenn es ansonsten keine Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP gibt, muss m.E. auch in diesem Fall keine KAP abgegeben werden. Der Verlustvortrag könnte dann in den Folgejahren durch Abgabe der KAP ausgenutzt werden.

                          Ohne Antrag kommt aber kein neuer Feststellungsbescheid (der Antrag im Hauptvordruck ganz oben ist etwas anderes). Und der alte Feststellungsbescheid gilt im nächsten Jahr nicht mehr. (???)

                          Aber ein Gegenargument hab' ich auch noch: Wenn man den Verlustvortrag bei einer Bank einfach stehen lassen kann, dann darf das eigentlich beim Finanzamt nicht anders sein (Gleichbehandlungsgrundsatz). Ergo müsste es auch ohne KAP einen neuen Feststellungsbescheid geben. Ich würde das einfach mal versuchen, beispielsweise mit einem formlosen Antrag.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #28
                            AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung

                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            Ergo müsste es auch ohne KAP einen neuen Feststellungsbescheid geben.
                            Davon bin ich immer ausgegangen. Wenn die Verluste bestehen bleiben, sollte das FA auch ohne Einreichung einer KAP einen neuen Feststellungsbescheid über die verbleibenden Verluste (KAP) ausstellen.
                            Wenn dem nicht so ist, bitte korrigiert mich!
                            mfg. - Kent

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                              #29
                              Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung nach § 10d Abs.4 EStG

                              Die Zeile 60 existiert nicht mehr im KAP-Formular 2015. Wie zeigt man nun dem Finanamt an, den Verbleibenden Verlustvortag i.S.d. § 23 EStG zu verrechnen . Es handelt sich um einen Verlust aus einem Aktienabsicherungsgeschäft
                              mittels eines ETF.

                              Ob mir jem,and freundlicherweise auf die prünge helfen kann?

                              Danke,

                              Blauauge

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                                #30
                                AW: Handhabung Verlustvortrag in Steuererklärung nach § 10d Abs.4 EStG

                                Zitat von Blauauge
                                Die Zeile 60 existiert nicht mehr im KAP-Formular 2015.
                                Wozu auch? Der Zug für die Verrechnung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften nach alter Rechtslage vor Einführung der Abgeltungssteuer mit Wertpapiergewinnen ist Ende 2013 abgefahren.

                                Sofern noch festgestellte Verluste aus Veräußerungsgeschäften bestehen, können diese mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, ab das ist ein Fall für SO und nicht für KAP.

                                Mit Elster hat das Thema aber nichts zu tun.

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